TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die STADA Arzneimittel AG und den Konzern, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die STADA Arzneimittel AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die SdK wird die vorgeschlagene Dividendenausschüttung ablehnen. Die STADA verfehlt damit weit die von der Schutzgemeinschaft stets geforderte Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses. Die von STADA vorgeschlagene Ausschüttung von lediglich 8 % ist umso enttäuschender, da das Management noch auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Februar diesen Jahres eine Ausgleichszahlung in Höhe von 2,60 € (3,82 € Bruttoausgleichsbetrag) zusichern ließ. Die vom Management ausgestrahlte Zuversicht wird nun durch die unerwartet starke Reduktion der Dividende auf 0,11 € (Vorjahr 0,72 €) mehr als enttäuscht. Die Ergebnisentwicklung im Jahr 2017 gibt eine so deutliche Reduktion der Ausschüttung in keiner Weise wieder. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die SdK wird der Entlastung des Vorstands nicht zustimmen. Es wird grundsätzlich als sonderbar wahrgenommen, dass es nun seit 2016 zur vierten Besetzung des Vorstands kommt. Zumindest durch die Besetzung mit Herrn Claudio Albrecht liegt dies nicht allein in der Hand des Aufsichtsrats; sondern wird von Herrn Albrecht mitgetragen. Verantwortung gegenüber dem Unternehmen, den Mitarbeitern und den Aktionären sieht anders aus. Desgleichen gilt für die beschlossene Entscheidung, den Aktionären den Geschäftsbericht ihrer Gesellschaft nicht mehr in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen. Derlei Vorgehen kann die SdK nicht gutheißen. Bei der vorgeschlagenen Vertagung der Entlastung zu TOP 3 a und b wird die SdK mit Nein stimmen. Die Verzögerungstaktik bei der Aufklärung der erhobenen Vorwürfe ist aus Aktionärssicht nicht hinnehmbar. Vorstand und Aufsichtsrat sind gefordert, neben den erhobenen Vorwürfen hier für Klarheit zu sorgen und nicht durch ständige Personalrochaden eine Nachvollziehbarkeit weiterhin unmöglich zu machen. Management heißt eben auch, Entscheidungen zu treffen und nicht nur Vorwürfe zu machen und über Jahre vor sich herzutreiben. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in der seit 2016 andauernden einmaligen Situation der STADA AG eher den Eindruck vermittelt, Getriebener von Investorengruppen zu sein. Er kann daher nicht davon freigesprochen werden, an der erneuten Vorstandsbesetzung mitbeteiligt gewesen zu sein. Die SdK hegt erhebliche Zweifel, dass ein erneuter Wechsel im Vorstand dem Unternehmen wirklich dienlich ist. Im Übrigen hat er mit Bezug auf die in TOP 3 bereits erwähnten Vorwürfe versäumt, schnelle und klare Lösungen für das Unternehmen zu schaffen. Das widerspricht einer guten deutschen Aktienkultur. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt die erneute Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer ab, weil eine gänzliche Unabhängigkeit für die Aktionäre der AG nicht gegeben scheint. Der Grund liegt in den äußerst hohen Honorarleistungen, da 222 % des reinen Prüfungshonorars für andere nichtprüfungsrelevante Leistungen gezahlt wurden. TOP 6 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Die SdK wird der Wahl von Herrn Dr. Günther von Au nicht zustimmen. Nach den Abstimmregeln der SdK besteht auf Grund der Ämterhäufung die Gefahr, dass er nicht hinreichend Zeit für die STADA Arzneimittel AG hat. Dabei zählt ein Vorsitz im Aufsichtsrat doppelt. Zustimmung Begründung: Den Kandidaten Jan-Nicolas Garbe, Benjamin Kunstler, Bruno Schick, Dr. Michael Siefke wird Zustimmung erteilt. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018, die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Kapitalbeschaffung kann nicht zugestimmt werden, da der Vorschlag den Ausschluss der Aktionäre enthält. Die SdK unterstützt Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen nur bis zu einer Höhe von max. 25 % des Grundkapitals. Dies ist in dem Vorschlag der AG nicht vorgesehen. Eine solche Zustimmung würde es ermöglichen, Beteiligungen einzugehen, die die Hälfte des Grundkapitals bindet. Dies könnte darüber hinaus dazu führen, dass dadurch unsere AG als Pharmaunternehmen im Marken- und Generikamarkt nicht wiederzuerkennen ist. Die SdK hält bei solch gravierenden Maßnahmen die Zustimmung aller Aktionäre als Entscheidung der Eigentümer durchaus für erforderlich und im Übrigen auch für vertretbar. TOP 8 Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Die SdK wird der umfangreichen Satzungsänderung zustimmen und erhebt keine Bedenken. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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