TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016/2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Im Interesse der Aktionäre fordert die SdK, dass ein Anteil von 40 % bis 60 % des Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Mit knapp über 40% des Jahresüberschusses liegt die vorgeschlagene Dividendenausschüttung somit innerhalb dieses Rahmens. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Zustimmung Begründung: Auch im vergangenen Geschäftsjahr hat der Vorstand wieder ein positives Ergebnis erzielt. Sowohl das EBIT als auch die EBIT-Marge konnten gesteigert werden und auch die Eigenkapitalrendite wurde auf fast 15% gesteigert. Die Fortec AG ist finanziell sehr gut aufgestellt, was sich unter anderem durch eine solide Eigenkapitalquote von fast 70% ausdrückt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen, da der AR augenscheinlich seinen Kontrollaufgaben nachgekommen ist. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Hier kann unproblematisch eine Zustimmung ausgesprochen werden, da neben den Abschlussprüfungen keinerlei weitere Beratungsgebühren angefallen sind und der Prüfungszeitraum von 10 Jahren noch nicht überstiegen ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung und Ergänzung eines neuen Absatz 5 (Genehmigtes Kapital 2018 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) Ablehnung Begründung: Die SdK wird die Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung um bis 50% des Grundkapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtausschluss ablehnen. Damit werden die in der Abstimmungsrichtlinien der SdK festgelegten Grenzwerte (max. 25% bei Barkapitalerhöhungen und 10% bei Sacheinlagen und Bezugsrechtausschluss) deutlich überschritten. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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