TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrates, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Boss plant für das Jahr 2017 eine um € 0,05 erhöhte Ausschüttung von € 2,65. Damit sollen 79% des Jahresüberschusses ausgeschüttet werden. Bei einer Netto Verschuldung von nur noch € 7 Mio und einer Eigenkapitalquote von 53% können trotz der hohen Ausschüttung alle notwendigen Investitionen problemlos geleistet werden. Selbst unter Einbezug der Mietverpflichtungen von knapp € 1,4 Mrd. ist die Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDA bei soliden 1,3x, so dass so eine hohe Ausschüttung auch in schwierigen Zeiten zu rechtfertigen ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: In einem für die Modebranche schwierigen Umfeld konnte Boss den Umsatz um 1% (währungsbereinigt um 3%) steigern. Das operative Ergebnis blieb stabil und der Jahresüberschuss stieg um 19%. Die Neuausrichtung scheint zu greifen und wichtige Themen, wie z.B. die Digitalisierung wurden in Angriff genommen. Die Finanzsituation ist sehr solide. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Nach den schwachen Zahlen in 2016 hat sich die Situation 2017 deutlich verbessert. Nach wie vor besitzt Boss ein starkes Markenportfolio und eine hohe Profitabilität. Strategische Schritte wurden eingeleitet und scheinen erste Erfolge zu zeigen. Die Finanzsituation ist weiterhin sehr solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 Zustimmung Begründung: Die recht hohen Prüfkosten sind von € 2,5 Mio in 2016 auf € 2,05 Mio in 2017 gefallen und damit in einem akzeptablen Rahmen. Die Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen von Ernst & Young belaufen sich auf € 10 Tsd. 2011 wurde der Prüfer freiwillig gewechselt. Insgesamt scheint damit die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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