TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutsche Wohnen SE und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Wohnen SE und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den § 289a, § 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 der Deutsche Wohnen SE Zustimmung Begründung: Zwar beläuft sich die Dividendenrendite nur auf 2% und am unteren Ende der Immobilienunternehmen, jedoch, ist dies eher dem stark gestiegenen Kurs als einer zurückhaltenden Dividendenpolitik geschuldet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Das Ergebnis (FFO: Funds from Operations) wurde gesteigert, die Dividende erhöht, der Wert der Immobilien, gemessen am NAV /Net Asset Value, hat durch Fokussierung auf Kernregionen, insbesondere Berlin, um 2,7 Mrd. €, d.h. über 20% zugelegt TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft ist gut aufgestellt und für die Zukunft gerüstet, die LTV (Loan to Value)- Relation ist mit knapp 35% sehr konservativ gehalten, die Finanzierungen haben lange Laufzeiten, größere Risiken sind nicht erkennbar. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Zustimmung Begründung: KPMG prüft seit 2 Jahren, der Abschlussprüferwechsel wurde vollzogen, mögliche Ausnahmegenehmigungen nach EU-VO von 2014 wurden nicht gewählt. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Frau Kleingarn scheint die persönliche und fachliche Eignung für die offene Aufsichtsratsposition aufzuweisen. Die SdK erwartet, dass sie sich kurz auf der HV persönlich vorstellt. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2018/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die maximale Kapitalerhöhung kann 30% vom Grundkapital betragen und überschreitet damit den Prozentsatz von 25%, den die SdK für Kapitalerhöhungen ohne Hauptversammlung zustimmen kann, selbst wenn der Bezugsrechtausschluss auf maximal 10 % begrenzt ist. TOP 8 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Volumen von bis zu EUR 3,0 Mrd. mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018/I in Höhe von EUR 35 Mio., Aufhebung der bestehenden (restlichen) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, teilweise Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat gezeigt, dass sie mit Aktionärsgeld Wert schaffen kann, der maximale Betrag ist auf 10% vom Grundkapital begrenzt, außerdem wurde der maximale Bezugsrechtausschluss aus allen beantragten Capitalia auf 10% begrenzt, deshalb stimmt die SdK trotz eines Vorratsbeschlusses zu. Aufgrund der aktuellen Marktsituation und der äußerst konservativen Finanzierungssituation der Gesellschaft ist nicht damit zu rechnen, dass in größerem Umfange Eigenkapital für Investitionen benötigt werden wird. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung Zustimmung Begründung: Diese Kapital-Maßnahme schließt einen Verkauf über die Börse einmal erworbener Aktien ausdrücklich aus und wird bei (auch teilweisen) Vollzug auf die Capitalia unter 7 und 8 bei Bezugsrechtsauschluss auf 10% insgesamt begrenzt. Zwar bevorzugt die SdK Erhöhung der Dividende oder Sonderdividenden bei Liquiditätsüberschüssen, kann aber die Begründung der Gesellschaft nach erhöhten Flexibilität z.B. bei Unternehmenskäufen oder Zusammenschlüssen nachvollziehen. TOP 10 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien Ablehnung Begründung: Mit Derivaten eröffnet sich die Gesellschaft die Möglichkeit, eigene Aktien zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt mittels vorher gekaufter Optionen zu erwerben. Die SdK kann sich aus grundsätzlichen Erwägungen dieser Maßnahme nicht anschließen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|