Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung soll erneut angehoben werden auf 0,65 € / Aktie (Vorjahre: 0,57 € bzw. 0,55 €). Dies entspricht zwar nur etwa 30 % des Konzernergebnisses. Im Vergleich zur branchentypisch sinnvolleren operativen Bezugsgröße FFO liegt die Quote dagegen bei 75 %. Damit ist die geplante Ausschüttung völlig angemessen und akzeptabel. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Ein erneut sehr erfolgreiches Jahr. Quasi alle Kennzahlen konnten gesteigert werden; Kostenquote, Schulden und Leerstand wurden weiter reduziert und das Unternehmen verfügt über eine gute EK-Ausstattung von jetzt über 35 %.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Nicht zuletzt aus dem guten AR-Bericht lässt sich erkennen, dass der AR seine Beratungs- und Kontrollfunktion u.a. in 4 Präsenzsitzungen sowie Ausschusssitzungen und Telefonkonferenzen in vollem Umfang wahrgenommen hat.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG bestehen keinerlei Bedenken. Der Bestätigungsvermerk lässt eine sorgfältige Prüfung erkennen, auch wurden nahezu keine "sonstige Leistungen" erbracht.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung

 

Begründung:  Alle Kandidaten erscheinen als fachlich qualifiziert und (mit leichten Bedenken in Bezug auf Herrn Elgeti) auch als unabhängig. Der Wahl der Kandidaten Elgeti und Lanz kann dennoch nicht zugestimmt werden, da sie bereits 3 weitere AR-Mandate (Elgeti, davon ein Mandat als Vorsitzender) bzw. 5 weitere AR-Mandate (Lanz, davon 2 Mandate als Vorsitzender) ausüben. Diese Ämterhäufung weckt Zweifel an der zeitlichen Verfügbarkeit und wird von der SdK in Übereinstimmung mit den entsprechenden Guidelines abgelehnt. Sollte sich in der HV keine kurzfristige Reduzierung dieser Mandate abzeichnen, werden die entsprechenden Wahlvorvorschläge abgelehnt, was vor allem bei Herrn Lanz durchaus zu bedeuern wäre.

 

 

TOP 7
Beschluss über die Billigung des Vorstandsvergütungssystems gemäß § 120 Abs. 4 Satz 1 AktG

 

Zustimmung:

 

Begründung: Das neue Vergütungssystem betont u.a. stärker die langfristigen Vergütungsbestandteile. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers und ist mit Blick auf die Nachhaltigkeit der Unternehmensentwicklung zu begrüßen. Vorbehaltlich der positiven Beantwortung einiger Fragen zu Dotierungsrahmen, Bezugsgrößen und neuen Ziel- bzw. Maximalgehältern in der HV besteht die Absicht, dem System zuzustimmen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Ein auslaufendes genehmigtes Kapital i.H.v. 20 % des GK soll durch ein in etwa gleichlautendes neues gen. Kap. von wiederum knapp 20 % des GK ersetzt werden. Die Gesellschaft verfügt allerdings noch über ein weiteres - bedingtes - Kapital von ebenfalls ca. 20 % des GK. Unabhängig davon, dass damit insgesamt das von der SdK für Vorratsbeschlüsse akzeptierte Volumen überschritten wäre, ist der TOP bereits deshalb abzulehnen, weil er auch einen Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen bis zur vollen Höhe der Ermächtigung vorsieht.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Neufassung des Bedingten Kapitals 2017/I als Bedingtes Kapital 2018/I sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung


Begründung: Das in TOP 8 genannte bedingte Kapital i.H.v. 20 % des GK läuft ebenfalls aus und soll in gleicher Weise erneuert werden. In der Annahme einer Zustimmung zum TOP 8 wäre dann für die vorliegende Maßnahme kein Raum mehr, da die Gesellschaft dann insgesamt wieder über Kapitalia i.H.v. 40 % des GK verfügen würde. Eine Zustimmung könnte evtl. erfolgen, falls der TOP 8 keine Mehrheit fände oder das Volumen des TOP 9 deutlich reduziert würde und eine zufriedenstellende Begründung zur Sinnhaftigkeit speziell dieser Finanzierungsmaßnahme (Wandelschuldverschreibung u. dgl.) in der HV erfolgt.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 

 



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