Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.10.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr, des zusammengefassten Lageberichts für die ifa systems AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Ohne eine genauere Aufklärung über die Umstände rund um den "Strategiewechsel des Großaktionärs", der ohne Beherrschungsvertrag zu deutlichen Abschreibungen und Umstrukturierungen bei der Gesellschaft geführt hat, kann den Organen keine Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
 

Ablehnung

 

Begründung: Ohne eine genauere Aufklärung über die Umstände rund um den "Strategiewechsel des Großaktionärs", der ohne Beherrschungsvertrag zu deutlichen Abschreibungen und Umstrukturierungen bei der Gesellschaft geführt hat, kann den Organen keine Entlastung erteilt werden. Darüber hinaus hat der gerade erst gewählte komplette Aufsichtsrat bereits seinen Rücktritt erklärt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
 

Ablehnung

 

Begründung: Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wuppertal prüft die Gesellschaft mindestens seit 2005. Die SdK fordert einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft spätestens nach 10 Jahren um die kritische Distanz der Prüfungsgesellschaft zu wahren.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat


a) Robert Gaulke

 

Ablehnung

 

Begründung:  Es ist aus Sicht der SdK zweifelhaft, dass Hr. Gaulke ausreichend Zeit für das Mandat zur Verfügung steht (Alleinvorstand und Mehrheitsgesellschafter der EuroNet Software AG), Hr. Gaulke hat keine Erfahrung als Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft, und der Sitz seiner Unternehmung weist eine historische und räumliche Nähe zur Gesellschaft auf, die nicht den Eindruck der Unabhängigkeit bestärkt.


 

 

b) Nick Smit
 

Zustimmung

 

Begründung: Als Großaktionär steht TOPCON eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat zu. Da jedoch kein Beherrschungsvertrag besteht sollte sich die Präsenz im Aufsichtsrat auf eine Person beschränken.
 


c) Randy Samuels
 

Ablehnung

 

Begründung: Als Großaktionär steht TOPCON eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat zu. Da jedoch kein Beherrschungsvertrag besteht sollte sich die Präsenz im Aufsichtsrat auf eine Person beschränken.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 1.375.000,00 mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung von § 5 der Satzung

 

Abstimmverhalten vor der Hauptversammlung

 

Ablehnung

 

Begründung:  Es wird ein genehmigtes Kapital von 50% des derzeit bestehenden Grundkapitals von 2.750.000 EUR vorgeschlagen. Dies übersteigt die von der SdK als vertretbar angesehene Grenzen für Vorratsbeschlüsse.

 

Abstimmverhalten nach der Hauptversammlung

 

Da bei TOP 6 für die Blockwahl optiert wurde, wurde bei dem Punkt insgesamt mit NEIN gestimmt.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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