TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die SdK hat aufgrund der vorgestellten Jahreszahlen keine Bedenken, der Feststellung des Jahresabschlusses zuzustimmen. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, merkt aber an, dass die Ausschüttungsquote mit knapp 21 % weiterhin unterhalb der Forderung der Schutzgemeinschaft steht. Die SdK fordert für Unternehmen in einem normalen Geschäftsumfeld eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses und vertritt die Auffassung, dass damit auch weiteres Wachstum hinreichend finanzierbar ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat ihre Aufgaben der Unternehmensführung sowohl hinsichtlich der erreichten Unternehmenskennzahlen wie auch der weiteren Ausrichtung des Unternehmens erfolgreich umgesetzt. Daher ist eine Entlastung zu befürworten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der Überwachung und Kontrolle stets wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin als Abschlussprüfer bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken. TOP 6 Modernisierung und Überarbeitung verschiedener Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Gegen die Modernisierung der Satzung bestehen seitens der SdK keine Einwände. Bei dem Vorschlag handelt es sich zum einen um den Wegfall von obsolet gewordenen Textpassagen oder um eine zeitgemäße textliche Klarstellung bzw. eine zukunftsorientierte Erneuerung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmverhalten abgewichen werden.
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