Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich. 

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Dividendenvorschlag von € 1,15 entspricht einer Ausschüttung von ca. 51 % des Ergebnisses  und liegt damit in der von der SdK geforderten Bandbreite zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses.  

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Vorstand hat die Ziele des abgelaufenen Geschäftsjahres bei geringfügigen Abweichungen erreicht, die Kapitalkosten wurden deutlich verdient. 

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats zeigt eine detaillierte Darstellung der Tätigkeit des Aufsichtsrats, aus der sich ergibt, dass der Aufsichtsrat im Gesamten seiner Kontroll- und Überwachungstätigkeit nachgekommen ist und die notwendigen Schwerpunkte gesetzt hat.

Allerdings fällt auf, dass die Teilnahmequote an Sitzungen bei zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats unter / bei 85 % liegt. Wir werden dies in der Hauptversammlung hinterfragen und behalten uns jeweils die Ablehnung der Entlastung dieser AR-Mitglieder in Einzelabstimmung vor.

 

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie im vergangenen Jahr sehen wir weiter die Notwendigkeit eines Wechsels des Abschlussprüfers vor dem gesetzlich notwendigen Abschlussjahr 2024. 

 

 

TOP 6
Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen und an Führungskräfte der Gesellschaft und in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen, Schaffung eines bedingten Kapitals gegen Sacheinlage (Bedingtes Kapital 2018/1) sowie Satzungsänderung

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die Beteiligung von Mitarbeitern am Gesellschaftskapital und stimmt dieser Beschlussvorlage trotz Überschreitens der von der SdK üblicherweise gesetzten Kriterien für Vorratskapitalia zu; inbesondere ist zu berücksichtigen, dass sich die Sacheinlagebefugnis dieses Beschlussgegenstandes aus der besonderen Konstruktion der Mitarbeiterbeteiligung ergibt. Darüber hinaus wird das Volumen im Vergleich zur Vorgängerermächtigung deutlich reduziert. Die SdK erwartet aber eine tragfähige Begründung für das Wahlrecht der Gesellschaft und behält sich widrigenfalls die Ablehnung vor.

 

 

TOP 7
Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuld-verschreibungen sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2018/2) sowie Satzungsänderung

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die SdK begrüßt die deutliche Reduktion des bedingten Kapitals um mehr als die Hälfte des ursprünglichen aus dem Jahre 2017 gefaßten Beschlusses und damit eine Reduktion der Vorratskapitalia auf insgesamt unter 20%. Nur aus Gründen der Reduktion der Vorratskapitalia ist eine derartige Beschlussvorlage überhaupt aus Sicht der SdK zustimmungsfähig, da die SdK prinzipiell die Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gegen Sacheinlage ablehnt.

 

 

TOP 8
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wenn die Einführung von Caps zu begrüßen ist, ist das vorgelegte Vergütungssystem schon deswegen nicht zustimmungsfähig, weil offen bleibt, wozu zugestimmt werden soll. So werden namentlich die Kriterien bei der LTI-Komponente die sog. strategischen Ziele nicht benannt, so dass die Angemessenheit des Vergütungssystems nicht einmal annähernd beurteilt werden kann. Auch die relative Aktienkursperformance als Parameter betrachten wir mit Skepsis.

 

Trotz der grundsätzlichen Bedenken der SdK  gegen variable Vergütungsbestandteile, die eine nur einjährige Bemessungsgrundlage haben, begrüßen wir es, dass eine notwendige Bedingung für die Erlangung dieses Vergütungsbestandteiles das Verdienen der Kapitalkosten ist im Gegensatz zu der Langfristkomponente. Die Malus-Regelung der aufgeschobenen Zahlung im Rahmen der Kurzfristkomponente halten wir hingegen für gelungen.

 

Grundsätzlich spricht sich die SdK auch gegen Sonderkündigungsrechte und daraus resultierender Abfindungen aus Anlass eines Kontrollwechsels aus. Derartige Regelungen halten wir nicht nur für nicht sachgerecht, sondern geradezu für anachronistisch. Es bleibt auch offen, ob bei jeder vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages eine Abfindung zu zahlen ist, gleichviel ob ein wichtiger Grund vorgelegen hat oder nicht.

 

 

TOP 9
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Einwände gegen die vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten bestehen nicht. Insbesondere überschreitet der Kandidat Daberkow nicht die von der SdK als Obergrenze geforderte Mandatsanzahl, da es sich bei den weiteren Mandaten um konzernabhängige Mandate handelt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.