Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem Konzernjahresüberschuss von 0,76 € je Aktie wird ein Dividendenvorschlag von 0,35 € je Aktie unterbreitet. Mit rund 46% liegt er im von der SdK geforderten Rahmen von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Auch vor dem Hintergrund der hohen Verschuldung des Unternehmens erscheint der Vorschlag angemessen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Tendenziell ist der mit 40% gewichtete Anteil der einjährigen variablen Vergütung vor dem Hintergrund des § 87 AktG, der eine ausschließlich mehrjährige Bemessungsgrundlage fordert, zu hoch. Darüber hinaus muss auch die für die kurzfristige variable Vergütung verwendete Steuerungsgröße des EBITDA bei einem Bergbauunternehmen wie K+S mit entsprechend hoher Abschreibungs- und Zinsbelastung hinterfragt werden.

 

Ebenso lehnt die SdK die Übernahme von Pensionszusagen für die Vorstandsmitglieder ab.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegenüber dem Vorjahr konnten Umsatz und Ergebnis leicht verbessert werden, die neue Mine in Kanada konnte in Betrieb genommen werden. Dem Vorstand kann somit die Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des AR-Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Beratungs-, Kontroll- und Überwachungsfunktion gerecht geworden. 

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer hat im vergangenen Geschäftsjahr zwar keinerlei Steuer- und Beratungsleistungen für die K+S AG erbracht. Indes wird die Abschlussprüfung seit über 10 Jahren von der gleichen Gesellschaft erbracht. Damit ist die Unabhängigkeit des AP nach Auffassung der SdK nicht mehr in hinreichendem Maße gegeben.

 

 

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten bestehen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen. 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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