TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung und Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft hat zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet, die den Aufwärtstrend nach der Sacheinlage der Pelikangesellschaften zeigen. Herr Loo als Vertreter des Großaktionärs aus Malaysia kann nicht entlastet werden, da er jahrelang das Enteignungsverfahren verneint hat. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung und Zustimmung Begründung: Die vier Kapitalvertreter vom Großaktionär alle aus Malaysia können nicht entlastet werden, da der Großaktionär die Enteignung der restlichen Aktionäre trotz jahrelanger gegenteiliger Äußerungen betreibt. Die beiden Arbeitnehmervertreter im AR können entlastet werden, da sie davon nicht betroffen sind. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Beratungsleistungen des AP bei der Gesellschaft bewegen sich mit ca. 20% im Vergleich zu den Abschlussprüfungsleistungen gerade noch in einem akzeptablen Rahmen. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Gerade der Kandidat ist als Verwaltungsratsvorsitzender des Großaktionärs als maßgeblicher Verantwortlicher für das Enteignungsverfahren abzulehnen. TOP 6 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Pelikan Aktiengesellschaft auf die Pelikan International Corporation Berhad gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt das Enteignungsverfahren als größten Eingriff in die Aktionärsrechte natürlich grundsätzlich ab. Bei dieser Gesellschaft wurden die anderen Aktionäre vom Großaktionär aus Malaysia aber noch zusätzlich hintergangen, da ihnen jahrelang zugesagt wurde, dass kein Enteignungsverfahren geplant sei. Die notwendige 95% Mehrheit wurde nur durch die Sacheinlage der Pelikangesellschaften bei Herlitz vor der Umfirmierung erreicht. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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