TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Wie auch im letzten Jahr würde die SdK den Ausfall der Dividende grundsätzlich befürworten, so dass dann, nach 2-jährigem Ausfall, das Stimmrecht für die Vorzugsaktionäre aufleben würde. Der Wert des Stimmrechts wäre sicher höher anzusetzen, als die vorgeschlagenen € 0,05 je Stammaktie bzw. € 0,07 je Vorzugsaktie. Dem steht jedoch entgegen, dass das Aktiengesetz eine Zahlung einer Minimum-Dividende vorsieht, sofern die Existenz der Firma nicht gefährdet ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: In den letzten Jahren hatte das Unternehmen mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen, von denen einige ihre Ursache nicht nur, aber auch in falschen Managemententscheidungen haben können. BT061, BT062, USA, Russland oder auch mehrere Verlustjahre sind einige Beispiele. Wenn auch keine individuellen Verfehlungen erkennbar sind, steht doch der Vorstand in der Verantwortung. Sicher hat vor allem auch der frühere CEO Herr Schulz die Fehlentscheidungen mitzutragen, doch da auch Fehlentscheidungen in der Amtszeit von Herrn Ehmer (seit Januar 2015) erfolgten ist auch der neue CEO Herr Ehmer dafür mitverantwortlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Bei der Vielzahl der Fehlentscheidungen ist dem Aufsichtsrat als Ganzes eine mangelnde Kontrolle und Beratung vorzuwerfen. Risiken wurden ignoriert, obwohl diese erkennbar waren und z.B. der SdK Sprecher fortgesetzt auf vergangenen Hauptversammlungen Know-How, Risikokontrolle oder Absicherung angemahnt hatte. Zusätzlich scheint der Aufsichtsrat von den Großaktionären OGEL bzw. Kreissparkasse Biberach dominiert zu sein, so dass die Interessen der freien Aktionäre (speziell der Vorzugsaktionäre, die bei dem Übernahmeangebot von Creat einen sehr hohen Abschlag gegenüber den Stammaktionären hinnehmen müssen) nicht ausreichend geschützt wurden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die gesamte Höhe des Prüfhonorars von € 0,4 Mio ist akzeptabel. Sonstige Leistungen spielen keine größere Rolle. Der Prüfer hat vor 5 Jahren gewechselt, so dass insgesamt die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet zu sein scheint. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von einem Ersatzmitglied Zustimmung / Ablehnung Begründung: Frau Schleussner und Herr Hardt waren bereits im alten Aufsichtsrat vertreten. Wie oben ausgeführt sind sie nach Auffassung der SdK mitverantwortlich für die vergangenen Fehlentscheidungen und daher als Mitglieder des neuen Aufsichtsrates abzulehnen. Falls die Übernahme durch Creat erfolgreich ist, wird Herr Hardt sein Amt für einen Kandidaten von Creat zur Verfügung stellen. Frau Schleussner will ihr Amt aber auf jeden Fall weiter ausüben, auch wenn sie selbst dann keine Aktien der Biotest mehr besitzen würde. Frau Kreidl ist seit 2012 im Aufsichtsrat der Singulus AG. Singulus selbst war in finanziellen Schwierigkeiten die unter anderem zu einem Debt/Equity Swap geführt haben. Als stellvertretende Vorsitzende des Singulus Aufsichtsrates hat Frau Kreidl auch hier eine gewisse Verantwortung, so dass die fachliche Qualifikation von Frau Kreidl für die SdK nicht gesichert ist. Damit ist nach Auffassung der SdK die Wahl von Frau Schleussner, Herrn Hardt und Frau Kreidl abzulehnen. Die fachliche Qualifikation der anderen Kandidaten scheint gegeben zu sein, so dass ihrer Wahl nichts entgegensteht. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Ergänzung der Satzung Ablehnung Begründung: Aus heutiger Sicht ist unklar, wie es nach der Übernahme der Mehrheit durch Creat weitergeht. Mögliche Szenarien sind ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ein Squeeze-out oder auch ein Delisting. Eine Ermächtigung bis zum Jahr 2022 ohne genauere Kenntnis der Art der Kapitalerhöhung bzw. der Mittelverwendung, eventuell sogar zum Nachteil der freien Aktionäre, sollte nicht erfolgen. Die SdK bevorzugt in diesem speziellen Fall ein gesondertes Votum der Aktionäre im Falle eines zusätzlichen Kapitalbedarfs und lehnt den Vorratsbeschluss ab. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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