TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Den Mitgliedern des Vorstands kann für das abgelaufene Geschäftsjahr keine Entlastung erteilt werden. Der Vorstand wollte sich zukünftig auf das Segment Sport konzentrieren und deshalb die Beteiligung Constantin Film über die Beteiligung an der Highlight verkaufen. Nun ist jedoch der Verkauf des Sportsenders Sport1 im Gespräch, also das komplette Gegenteil. Deshalb soll auch der auf der letzten HV beschlossene HV Beschluss dieses Jahr aufgehoben werden. Eine strategisch sinnvolle Planung sieht anders aus. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Es herrschen offenkundige Interessenskonflikte zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats und dem Streubesitz. Eine Übernahmeofferte an alle Aktionäre wurde vom AR-Vorsitzenden durch eine Handelsregistersperre verhindert. Dieser pocht weiter darauf, dass Herr Burgener ihm seine Anteile separat abkauft, über einen Shoot-Out. Zudem wurde die Firma Houlihan Lokey mit dem Verkauf der Sportsparte wohl beauftragt. Herr Jan Weidner ist Managing Direktor dieser Firma und diese sollte damals schon den Constantin Film Verkauf sondieren. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: PwC nimmt überwiegend nur die Prüfungsleistung der Constantin Medien AG vor. Die Beratungsleistungen betragen lediglich 5 % der Prüfungssumme. TOP 5 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Ablehnung Begründung: Herr Dr. Dieter Hahn ist bereits in 5 weiteren vergleichbaren Gremien tätig, so dass bezweifelt werden darf, ob er noch genug Zeit für das Mandat bei der Constantin Medien AG hat. Die Wahl von Herrn Felten wird ebenfalls abgelehnt, da der Aufsichtsrat wohl nicht in der Lage ist, den Vorstand bei seinen ständigen Strategiewechseln zu kontrollieren und/oder ein sinnvolles und nachhaltig erfolgreiches Strategiekonzept mit zu entwickeln. Die SdK würde die Wahl von unabhängigen Vertretern im Aufsichtsrat begrüßen, die die Aktionärsstruktur wiederspiegeln. TOP 6 Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Die SdK hat bereits auf der letzten HV gegen die genannten Beschlüsse des Top 6 gestimmt. An dieser Entscheidung hat sich nichts geändert, da die Fokussierung auf das Sport-Segment, die der Vorstand vorantreiben wollte wirtschaftlich keinen Sinn macht. Dies hat der Vorstand mittlerweile auch eingesehen und möchte im Umkehrschluss das Sport-Geschäft verkaufen. Diesen drastischen Schritt sieht die SdK auch kritisch. TOP 7 Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Die SdK hat bereits auf der letzten HV gegen die genannten Beschlüsse des Top 7 gestimmt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Kontrollfunktion nach Strich und Faden versagt. Der Vorstand ändert in unvorhersehbarem Turnus die Ausrichtung des Unternehmens und trägt damit zur kompletten Verunsicherung der Investoren bei. TOP 8 Bestätigung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Ablehnung Begründung: Die Wahl fand unter Ausschluss von mehreren Aktionären statt. Eine Begründung für den Ausschluss wurde nicht geliefert. Bereits auf der letzten HV hat die SdK gegen diese Beschlüsse gestimmt. Die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats haben bisher zu keiner Vertrauensgewinnung beigetragen, sodass deren Bestätigung abgelehnt wird. TOP 9 Bestätigung der Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Ablehnung Begründung: Die Satzungsänderung dient lediglich der Machterhaltung des amtierenden Aufsichtsrats. Der Beschluss wird deshalb auch weiterhin abgelehnt. Eine sinnvolle Begründung für diesen Beschluss konnte der Vorstand auf der letzten Hauptversammlung nicht liefern. TOP 10 Aufhebung der Beschlussfassung über die Strategie zur Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns gemäß § 119 Abs. 2 AktG Zustimmung Begründung: Der Beschluss soll laut dem Vorstand und Aufsichtsrat aufgehoben werden. Dem Beschluss wird zugestimmt, denn eine Ausrichtung auf das Sport Segment erscheint aus aktueller Sicht nicht sinnvoll. Der Vorstand hat seine Strategie binnen 6 Monaten um 180 Grad gewandelt und möchte nun das Sport Segment verkaufen. TOP 11 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder scheinen ihrer Kontrollfunktion nicht in ausreichender Form nachzukommen. Der Constantin Medien Konzern braucht jedoch eine klare und sinnvolle Strategie um vor allem auch in Hinblick auf die bevorstehende Refinanzierung gewappnet zu sein. Der bisherige Aufsichtsrat hat hier enttäuscht. TOP 12 Neuwahl von abberufenen Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Die vier zur Wahl stehenden Mitglieder sind Branchenkenner und vor allem die Wahl von Frau Edda Kraft wäre eine sinnvolle Ergänzung des Constantin Medien Aufsichtsrats. Ob der Aufsichtsrat jedoch mit drei Rechtsanwälten belegt werden muss, erscheint nicht schlüssig. TOP 13 Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel durch die Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat durch seine unklare strategische Ausrichtung den Kapitalmarkt verunsichert und den Aktienkurs der Constantin Medien AG abstürzen lassen. Die Aktie hat seit einem Jahr gut 20 % an Wert verloren. Für die bevorstehende Refinanzierung des Darlehens und der Anleihe erscheint der Vorstand nicht das nötige Vertrauen der Aktionäre zu besitzen. TOP 14 Aufhebung des in der Hauptversammlung vom 9. / 10. November 2016 gefassten Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 6 über eine Satzungsänderung betreffend die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Beschlüsse dienen nur dem Machterhalt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. TOP 15 Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gem. § 147 AktG Zustimmung Begründung: Durch die völlig undurchsichtige Unternehmensstrategie des Vorstands, die vor allem andauernd geändert wird, hat der Vorstand Investoren verunsichert und zum Kursverlust der Constantin Medien Aktie aktiv mitbeigetragen. Weiter wurde durch einen unbegründeten Stimmrechtsausschluss auf der letzten Hauptversammlung eine Anfechtungsklage provoziert. Diese wurde inzwischen eingereicht und die Gesellschaft muss sich mit dieser auseinandersetzen. Die daraus entstehenden Kosten tragen alle Aktionäre. TOP 16 Beschlussfassung über die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 2 AktG Zustimmung Begründung: Die genannte Kanzlei Krammer Jahn Rechtsanwälte verfügt über die Kompetenz, die Schadensersatzansprüche gegenüber den Beteiligten durchzusetzen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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