TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung in Höhe von mindestens vierzig bis sechzig Prozent des Konzernjahresüberschusses. Wegen des erheblichen Verlustvortrags schlagen Vorstand und Aufsichtsrat jedoch zu Recht keine Ausschüttung vor. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat – ungeachtet des schwierigen Umfelds – einen Jahresüberschuss erzielt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in vier Versammlungen mit der Arbeit des Vorstandes beschäftigt. Dem Aufsichtsratsbericht nach zu urteilen, hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungsfunktion erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017. Zustimmung Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Prüfers und zwar spätestens alle zehn Jahre sowie eine Trennung von Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar hält die SdK Beratungshonorare in Höhe von höchstens fünfundzwanzig Prozent der Prüfungshonorare. Die PANARES GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist erstmals auf der Hauptversammlung 2015 zum Abschlussprüfer gewählt worden. Die Beratungshonorare betragen einundzwanzig Prozent der Prüfungshonorare. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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