Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.08.2017



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CREATON gehört mehrheitlich zur belgischen Etex S.A., Brüssel, die über ihre Tochtergesellschaft Etex Holding GmbH, Leimen, alle 4,2 Millionen stimmberechtigten Stammaktien sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Vorzugsaktien unseres Unternehmens hält. Der im Eigentum Dritter befindliche Streubesitz an Vorzugsaktien beträgt derzeit weniger als 4 % des Grundkapitals. Es findet darum keine Abstimmung durch die SdK statt. Die folgenden Ausführungen haben lediglich Informationsgehalt.

 

 

TOP 1
Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichts der CREATON Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

 

Beschlussfassung über die Feststellung des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016

 

Als Vorzugsaktionär kein Stimmrecht. Der Sache nach aber Zustimmung.

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Feststellung sprechen. Die Hauptversammlung ist in der Entscheidung über die Rückwirkung frei.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Als Vorzugsaktionär kein Stimmrecht. Der Sache nach aber Ablehnung.

 

Begründung: Es wird empfohlen dem Vorstand die Entlastung zu verweigern, da keine Entsprechenserklärung abgegeben und keine mehrjährigen Ziele genannt werden. Es wird kritisiert, dass der Börsenhandel der Aktie noch vor der diesjährigen Hauptversammlung, auf der über die Übertragung der Aktien abgestimmt wird, schon vollzogen wurde. Weiterhin wird kritisiert, dass keine Satzung veröffentlicht wird.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Als Vorzugsaktionär kein Stimmrecht. Der Sache nach aber Ablehnung.

 

Begründung: Es wird empfohlen dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern, da er den Squeeze-Out des Mehrheitsaktionärs unterstützt. Es wird kritisiert, dass die Wahl vom gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglied Michel Klein nicht auf der Tagesordnung steht.

 

 

TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Als Vorzugsaktionär kein Stimmrecht. Der Sache nach aber Ablehnung.

 

Begründung: Ein vom Mehrheitsaktionär unabhängiges Aufsichtsratsmitglied der Vertreter der Anteilseigner, wäre wünschenswert.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der CREATON Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Etex Holding GmbH (Hauptaktionärin) mit Sitz in Heidelberg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – „Squeeze out“)

 

Als Vorzugsaktionär kein Stimmrecht. Der Sache nach aber Ablehnung.

 

Begründung: Die SdK lehnt jede Art der Enteignung von Kapitalanlegern ab. Jegliche Publizitätspflichten und Voraussetzungen werden geprüft und ein Spruchverfahren unterstützt.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Als Vorzugsaktionär kein Stimmrecht. Der Sache nach aber Ablehnung.

 

 

Begründung: Für das letzte Jahr wurde das Honorar für den Abschlussprüfer nicht ausgewiesen. Die SdK sieht hiermit die Grundlage für eine Abstimmung nicht gegeben und lehnt den Vorschlag ab.

 

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.