Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.07.2017



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine  Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie im Vorjahr soll keine Dividende ausgeschüttet und der Bilanzgewinn i.H.v. von ca. 153 Mio auf neue Rechnung vorgetragen werden. Da der Konzern 2016 einen Verlust i.H.v. Euro 3,85, bzw. 0,10  je Aktie ohne Berücksichtigung der Goodwill-Impairment-Abschreibungen gemacht hat, stimmen wir dem zu.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft befindet sich seit ca. 4-5 Jahren in einem Transformationsprozess. Bereits für das Geschäftsjahr 2015 wurden Goodwill-Impairment-Abschreibungen in Höhe von 39 Mio. € vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2016 ging der Umsatz um ca. 4 % zurück. Der Vorstand hat verschiedene Maßnahmen (Straffung der Organisation Restrukturierung, Verkauf von nicht gewinnbringenden Unternehmensteilen, etc.) eingeleitet.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft befindet sich seit ca. 4-5 Jahren in einem Transformationsprozess. Bereits für das Geschäftsjahr 2015 wurden Goodwill-Impairment-Abschreibungen in Höhe von 39 Mio. € vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2016 ging der Umsatz um ca. 4 % zurück. Soweit ersichtlich hat der Aufsichtsrat den Vorstand gut beraten und überwacht.

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Honorar der Abschlussprüfungsgesellschaft für sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen übersteigt das Honorar für die Abschlussprüfung. Aus dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft ist maximal eine Relation der sonstigen Leistungen zum Abschlussprüfungshonorar in Höhe von 25 % für die SdK akzeptabel. Darüber hinaus prüft die Abschlussprüfungsgesellschaft KPMG die Gesellschaft schon seit dem Jahr 1999 und damit wird die 10 Jahresfrist, die von der SdK gerade noch als angemessen angesehen wird, bei weitem überschritten.

 

TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung

 

Begründung: Hier ist Einzel-Wahl geplant. Bei der Wahl des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Herrn Thomas Eberling wird mit nein, hinsichtlich der anderen Kandidaten mit ja gestimmt. Mit nein wird gestimmt, weil unter anderem ein Beratungsvertrag mit dem Großaktionär Acceleratio abgeschlossen werden soll. Diese Gesellschaft ist wesentlich an der GFK beteiligt. Darüber hinaus ist Herr Eberling auch als Gesellschafter an der KKR European beteiligt. Hier wird ein Interessenskonflikt gesehen. Grundsätzlich weisen sämtliche Aufsichtsratskandidaten die entsprechende Sach- und Fachkenntnisse auf. Die Nähe zu KKR ist zu bemängeln. Es wird davon ausgegangen, dass die Aufsichtsrat-Kandidaten den entsprechenden Zeithorizont für ihre Tätigkeit mitbringen, sofern sie gewählt werden.

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der GfK SE auf die Acceleratio Capital N.V. (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a ff. AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Ein Squeeze Out beinhaltet den schwersten Eingriff in die Rechtstellung eines Aktionärs und führt zu einer zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär. Nach Auffassung der SdK ist eine nicht im öffentlichen Interesse stattfindende Enteignung mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Ein Squeeze out wird grundsätzlich unabhängig von der Frage der Angemessenheit der Barabfindung abgelehnt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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