TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der YOC AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2016 mit dem zusammengefassten Lagebericht der YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat ihre Stabilisierung im Rahmen der Erwartungen weiter geführt. Ausweislich des Bestätigungsvermerks des AP bleibt die Situation der Gesellschaft aber angespannt und der Fortbestand "gefährdet". TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Enthaltung Begründung: Soweit erkennbar hat der AR zwar seine Aufgaben erfüllt. Aufgrund der nach wie vor aufgeführten Abweichungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex mit der unbefristeten AR Bestellung durch das Gericht und damit der Wahlverweigerung, ist eine Entlastung auch dieses Jahr nicht möglich. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Ablehnung Begründung: Da der AP weiterhin erhebliche Steuerberatungsleistungen bei der Gesellschaft erbringt, erfolgt die Ablehnung. Die SdK fordert eine Trennung, um die Unabhängigkeit zu garantieren. TOP 5 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Erstmal erscheint die Wiederwahl des Kandidaten aufgrund seiner Qualifikation und um die Kontinuität im AR zu sichern sinnvoll zu sein. Es ist aber noch unklar, ob die Angaben in der Einladung zu den geschäftlichen Beziehungen als geschäftsführender Gesellschafter der Karl-J Kraus & Partner GmbH wirklich so ganz richtig sind oder hätten Erwähnung finden müssen. TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderung (§ 22 Abs. 1 Satz 1) Zustimmung Begründung: Die Neuformulierung der Satzung erscheint vor der Diskussion auf der HV unproblematisch zu sein. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|