Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.07.2017



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung des Vorstand sowie der Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen.

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Entlastung des Vorstandes zustimmen, auch wenn das Ergebnis trotz steigender Umsätze nach wie vor negativ ist. Allerdings wird insbesondere im Hinblick auf TOP 5 eine belastbare Prognose für die mittelfristige Entwicklung erwartet.

 

 

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird der Wiederbestellung der Wirtschaftsprüfer nicht zustimmen. Zwar bestehen keine Bedenken bezüglich der fachlichen Kompetenz, jedoch scheint eine gänzliche Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft nicht gegeben zu sein, da die nichtprüfungsrelevanten Leistungen 89 % des eigentlichen Prüfungshonorars betragen.

 

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2017 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2017) zur Erfüllung des Aktienoptionsplans 2017; entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Aktienoptionsprogramm zustimmen, erwartet aber, dass vom Vorstand klare Aussagen bezüglich der mittelfristigen Geschäftsentwicklung. Dies sollte sowohl Umsatz und Konzernjahresüberschuss in einer Bandbreite +/- enthalten.

 

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Die AR ist abzulehnen, da die Kandidaten das Kriterium der Ämterhäufung erfüllen.

 

Hierzu hat die SdK Abstimmkriterien aufgestellt, demzufolge ein(e) Kandidat(in) nicht mehr als fünf Mandate in anderen vergleichbaren Gremien innehaben sollte. Dabei zählt die Tätigkeit als aktiver Geschäftsführer oder der Vorsitz in einem weiteren Aufsichtsrat doppelt. Dies ist bei Frau Dr. Christina Garmendia Mendizábel mit 12, bei Dr. Trevor Jarman mit 8, Frau Maria Jesus Sabates Mas mit 12 und Herrn Tim McCarthy mit 15 Ämtern der Fall und somit Grund für eine Ablehnung.

 

Es besteht die Befürchtung, dass er/sie bei der Fülle von anderen Aktivitäten nicht hinreichend Zeit für die Gesellschaft aufbringen kann. Auch sind die tatsächlichen Kandidaten/Kandidatinnen zu klären, da die Satzung nur sechs Aufsichtsräte zulässt und durch die Ad Hoc Mitteilung Frau Pila de la Huerta derzeit mit der Tagesordnung sieben Kandidaten im Raum stehen. Außerdem verstößt die Wahl von Frau Pila de la Huerta gegen den Grundsatz eines lückenlosen Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat. Im Fall einer Einzelabstimmung werden obige Ausführungen entsprechend zugrunde gelegt.

 

Die Gesellschaft sollte sich aber hinsichtlich der Amtsperioden überlegen, ob nicht unterschiedliche Amtszeiten dienlicher sind. Der Vorschlag der Tagesordnung läßt bei normaler Laufzeit möglicherweise keine Kontinuität in der AR-Besetzung zu. Dies ist sicher nicht immer im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre.

 

 

TOP 7

Beschlussfassung über Aufhebung des verbliebenen bisherigen genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 22.467.043,00 (Genehmigtes Kapital 2017); Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK unterstützt den Tagesordnungspunkt zur Kapitalerhöhung nicht. Zum einen Übersteigt die Kapitalmaßnahme insgesamt die Hürde von 25 % des Grundkapitals. Der Vorschlag der Verwaltung beträgt ganze 60 %. Auch führt der nichtbegrenzte Ausschluss der Aktionäre im Fall von Sacheinlagen ebenfalls zu einer Ablehnung. Die SdK begleitet Kapitalerhöhungen beim Ausschluss von Bar- und Sacheinlagen nur bis zu 10 %.

 

 

TOP 8

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Bezug auf die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder  

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK sieht keine Bedenken bezüglich der Zustimmung der Satzungsänderung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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