TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das GJ 2016 keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Es wird eine Dividende von 0.41 EUR/Aktie vorgeschlagen, das Ergebnis je Aktie beträgt 1.49 EUR. Die Ausschüttungsquote ist zu vertreten, zumal der Gewinn ein einmaliger Effekt aus dem Verkauf der Bonner Klinik ist, und die entsprechenden Mietverpflichtungen durch die Sale-and-lease-back Transaktion berücksichtigt werden müssen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das GJ 2016 Zustimmung Begründung: Die Arbeit des Vorstands kann mit Entlastung honoriert werden. Der Herzpark Mönchengladbach sollte Erwartungsgemäß in diesem Jahr positive Ergebnisbeiträge liefern, so dass das Unternehmen nachhaltig schwarze Zahlen schreiben kann. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das GJ 2016 Einzelentlastung a) Herrn Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue Zustimmung Begründung: Es sind keine Tatsachen bekannt, die gegen eine Entlastung von Hr. Leue sprechen würden. b) Frau Birgit Wöstemeyer Ablehnung Begründung: Frau Wöstemeyer führte in 2016 ein (aussichtsloses) Verfahren gegen die Gesellschaft wegen des Wegfalls der Drittelbeteiligung am Aufsichtsrat, und verhinderte somit eine Neubesetzung des AR, die erst im Januar 2017 erfolgen konnte. c) Herrn Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch Zustimmung Begründung: Es sind keine Tatsachen bekannt, die gegen eine Entlastung von Herrn Roch sprechen. TOP 5 Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß §21 Abs. 2 der Satzung Vorgeschlagen ist eine Vergütung von 26 TEUR, für den Vorsitzenden das doppelte, für die Stellvertreterin das 1.5fache. Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Vergütung stellt relativ keine wesentliche Erhöhung dar und ist auch in ihrer absoluten Höhe angemessen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers Ablehnung Begründung: Vorgeschlagen wird die Wirtschafsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH. Diese prüft den Konzern bereits mindestens seit 2003, und somit länger als die 10 Jahre, die die SdK für einen unabhängigen Prüfer als vertretbar erachtet. In 2016 wurde die Abschlussprüfung mit 120 TEUR honoriert, Steuerberatung und sonstige Leistungen machten 76 TEUR aus. Dies liegt mit 63% der Abschlussprüfungskosten weit über den 25% an prüfungsfremden Leistungen, die die SdK mittragen würde. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|