Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.07.2017



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von € 0,20 je Aktie und einem Gesamtbetrag von € 1,089 Mio. schüttet die Gesellschaft einen Anteil in Höhe von 46% des Bilanzgewinns aus. Gemessen am Jahresüberschuss des Konzerns in Höhe von € 7,803 Mio. soll ein Anteil von 14 % als Dividende ausgezahlt werden.

Die vorgeschlagene Ausschüttung bewegt sich außerhalb der Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses, die nach Meinung der SdK angestrebt werden sollte.

Aus Sicht der SdK e.V. soll die Ausschüttung im vorliegenden Fall jedoch auf weniger als 40% des Konzernjahresüberschusses begrenzt werden, um die weiteren Investitionen in die profitablen Bereiche „Vliesstoffe“ solide finanzieren zu können.

 

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016



Zustimmung

 

Begründung: In 2014 wurde die Produktion an den verlustträchtigen Standorten Hof Moschendorf und Liberec in Tschechien geschlossen. Nach diesen einschneidenden Restrukturierungsmaßnahmen konnte dank der guten Entwicklung in anderen Geschäftsbereichen im Geschäftsjahr 2015 ein deutlich höherer Konzernjahresüberschuss erzielt werden. In 2016 konnte der Konzernjahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr nochmals um 27% gesteigert werden. Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016



Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier turnusmäßigen Sitzungen sowie einer außerordentlichen Sitzung und ließ sich vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend, sowohl durch schriftliche als auch mündliche Berichte über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie deren Geschäftsbereiche und wesentliche Tochtergesellschaften unterrichten. Über die Themen und Schwerpunkte seiner Arbeit hat der Aufsichtsrat einen ausführlichen Bericht abgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017



Ablehnung

 

Begründung: Es soll erneut die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählt werden. Der Aufwand für die Leistungen der Deloitte GmbH außerhalb der Abschlussprüfung betrug in 2016 rund 69% des Prüfungshonorars, darunter Steuerberatungsleistungen im Umfang von 56% des Prüfungshonorars. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, die die Mandatierung des Abschlussprüfers mit sonstigen Leistungen als unabdingbar erscheinen lassen, ein Honorarvolumen für Leistungen außerhalb der Prüfung in Höhe von 25% des Prüfungshonorars mit.

Zudem prüft die Deloitte GmbH den Abschluss der Hoftex Group bereits seit mehr als zehn Jahren. Nach Auffassung der SdK soll die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfer generell alle zehn Jahre gewechselt werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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