TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der STRABAG AG zum 31.12.2016, des mit dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Ablehnung Begründung: Aufgrund des Topergebnisses in 2016 mit 139 Mio. € EBT, d.h. mit 34,50 € je Aktie, ist der Dividendenvorschlag von 1,04 € (Pflichtdividende lt. AKTG) indiskutabel. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands. Zustimmung Begründung: Umsatz wurde um 3 % und Ergebnis wurden um 17% gesteigert (BHB-Effekt: Ergebnis von 20 auf 60 Mio. € verdreifacht). Mit dem Squeeze-out-Angebot ist Bewegung in die fest gefahren scheinende Situation gekommen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats. Ablehnung Begründung: Ein Dividendenvorschlag von wieder 1,04 € und ein Abfindungsbetrag vom 24.3.17 von 300 € zeigen auf, dass Herr Haselsteiner so günstig wie möglich in den Restbesitz der knapp 7% ausstehenden Aktien kommen möchte. Management nach Gutsherrenart lehnt die SdK ab, eine faire Beteiligung am Unternehmenserfolg ist seit 1998 ausgeblieben. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017. Ablehnung Begründung: Zwar liegen die sonstigen Leistungen nur bei ca. 10% der Abschlussprüfungskosten. Warth & Klein Grant Thornton prüft jedoch seit mehr als 10 Jahren; außerdem ist der Auswahlprozess zur Bestimmung des Abschlussprüfers lt. EU-Verordnung von 2014 vom Unternehmen nicht zugänglich gemacht worden bzw. kein Auswahlprozess durchgeführt worden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|