Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich des darin enthaltenen Vergütungsberichts und der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung
 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht eine Ausschüttungsquote gemessen am Konzernjahresüberschuss von mehr als 41% vor und liegt damit am unteren Ende des von der SdK geforderten Intervalls von 40% bis 60%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung


Begründung: Der Vorstand hat alle gesetzten Ziele erreicht, teilweise sogar übertroffen und dies auch nach unterjähriger Anhebung einiger Ziele. Der Vorstand konnte den Umsatz und den Gewinn vor und nach Steuern steigern und erzielte eine EK-Rendite von fast 16% nach Steuern. Allerdings bleibt zu konstatieren, dass das Betriebsergebnis um 5% niedriger ausgefallen ist als im Vorjahr. Maßgeblich hierfür sind zum einen deutlich höhere Restrukturierungskoten und auch signifikant (+ 10,52%) höhere Vertriebs- und Marketingkosten zum Ausbau der Marktanteile. Hier ist zu klären, wie sich in der Zukunft die Entwicklung der letzteren Kostenposition nach den Planungen entwickeln soll.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung
 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen und hat im abgelaufenen Geschäftsjahr bei seiner Tätigkeit die richtigen Akzente gesetzt.

 

Allerdings ist die frequente Wechseltätigkeit im Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite durchaus erklärungsbedürftig. Die SdK geht davon aus, dass die Übernahme eines AR-Mandates nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflichtenposition gegenüber dem Aktionariat ist, das Amt regelmäßig zum Ende der Bestellung auszuüben.

 

Es soll auch einer Klärung zugeführt werden, warum zwei AR-Mitglieder an weniger als 90% der Sitzungen teilgenommen haben.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung
 

Begründung: Trotz deutlicher Verbesserungen in puncto Transparenz und Reduktion der diskretionären Parameter erscheint das Gesamtvergütungssystem immer noch als zu komplex. Darüber hinaus sieht das aktuelle System immer noch auch eine kurzfristige, mit nur einjähriger Bemessungsgrundlage versehene Erfolgsvergütung ebenso wie change-of-control-Klauseln vor. Auch erscheint die LTI-Komponente mit dem Teil der sog. RSUs nicht stringent orientiert zu sein.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung
 

Begründung: Ausweislich der Tabelle im Anhang hat die Abschlussprüfungsgesellschaft nur Prüfungshonorare erhalten. Die weiteren Erläuterungen in der Anhangangabe sowie im Testat selbst ergibt aber, dass die Prüfungsgesellschaft auch Nichtprüfungsleistungen erbracht hat, obwohl in der im Anhang befindlichen Tabelle hierfür kein quantitativer Ausweis erfolgt, sondern mit € 0,00 angegeben worden sind. Dies halten wir für widersprüchlich. Sollte dieser Widerspruch zu unserer Zufriedenheit in der HV aufgelöst werden können, behalten wir uns die Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

 

Als keinen Hinderungsgrund sehen wir die bereits relativ lange Prüfungsdauer im konkreten Fall an, da in absehbarer Zeit ohnehin ein Wechsel gesetzlich vorgeschrieben ist. Dennoch wäre es wünschenswert, dass der Aufsichtsrat Ausführungen dazu macht, welchen Zeit- und Fahrplan es für den Wechsel des Abschlussprüfers gibt.

 

 

TOP 7
Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / gegebenenfalls Ablehnung

 

Begründung: Der Wahl der Kandidaten Frau Aicha Evens, Frau Dr. Frederike Rotsch und Frau Diane Greene kann zugestimmt werden, wobei bei der Kandidatin Frau Greene noch aufzuhellen ist, ob diese nicht bei ihrer aktuellen Tätigkeit im Unternehmen Google in Wettbewerb zum Tätigkeit der SAP SE steht.

 

Begründung: Auch der Kandidat Gerhard Oswald kann aus Sicht der SdK ausnahmsweise gewählt werden, obwohl dieser die von der SdK geforderte cooling-of-Periode von drei Jahren noch nicht durchlaufen hat. Mit dieser Abweichung von den Abstimmungsrichtlinien der SdK will die SdK honorieren, dass die Gesellschaft einen Lösungsansatz der SdK aufgegriffen hat und aus der Sicht der Gesellschaft wichtige Know-How-Träger auch nach deren Ausscheiden an die Gesellschaft über einen Beratungsvertrag an sich gebunden und die somit die gesetzliche cooling-of-Periode eingehalten hat. Allerdings setzt die Zustimmung zu Herrn Gerhard Oswald voraus, dass die Gesellschaft schlüssig darlegt, warum mit der Bestellung von Herrn Oswald auch unter Berücksichtigung dessen Know-Hows und der damit bezweckten Kontinuität im Aufsichtsrat nicht noch ein weiteres Jahr hätte abgewartet werden können.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

 

Ablehnung
 

Begründung: Die SdK steht der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien grundsätzlich kritisch gegenüber und lehnt eine derartige Ermächtigung im Regelfall ab, da die SdK in einem solchen Falle eine höhere Dividende bevorzugt.

 

In Ausnahmefällen stimmt die SdK aber auch der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien, wobei dann Mindestbedingung eine angemessene Dividende ist. Ob das Dividendenniveau mit mehr als 41% angesichts der Positionierung der SAP SE im Markt und im DAX in diesem Sinne schon angemessen ist, mag bezweifelt werden. Aber auch jenseits dieses Aspektes benötigt die Gesellschaft nach Auffassung der SdK diese Ermächtigung nicht, da alle mit der Ermächtigung verfolgten Zwecke mit Ausnahme der Mitarbeiterbeteiligung auch über bestehende Vorratskapitalia erreicht werden können, die fast 50% am Grundkapital ausmachen. Darüber hinaus scheint die Gesellschaft aber auch über hinreichend viele eigene Aktien bereits zu verfügen, um auch den Zweck der Mitarbeiterbeteiligung verfolgen zu können.

 

Sollte allerdings der Zweck dieser Ermächtigung die Optimierung des Eigenkapitals sein, behält sich die SdK vor, diesem Beschlussgegenstand zuzustimmen, wenn und insoweit eine eindeutige und verbindliche Erklärung seitens der Verwaltung erfolgt.

 

 

TOP 9
Änderung von § 10 der Satzung zur Flexibilisierung der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung
 

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung schafft aus Sicht der SdK ein ausgleichendes Flexibilisierungsinstrument, um auf besondere Lagen und Anforderungen im Einzelfall reagieren zu können. Hierbei muss der Verwaltung allerdings bewusst sein, dass diese Flexibilisierungsmöglichkeit nicht dazu fungieren darf, das Regel-Ausnahme-Verhältnis, das von einer vierjährigen Amtszeit auch im Sinne einer Tätigkeitskontinuität als Regelfall ausgeht, umzukehren. Es ist Aufgabe von uns Aktionären von der Verwaltung bereits im Wahlvorschlag, der eine kürzere als die vierjährige Regelbestellungsdauer vorsieht, eine besondere und tragfähige Begründung zu fordern und nur im Ausnahmefall eine verkürzten Bestellung eines Kandidaten zuzustimmen.

 

Es wäre wünschenswert, wenn die Verwaltung auf der HV zum besseren Verständnis dieser neuen Regelungsnotwendigkeit einige Beispiele darstellt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhaten abgewichen werden.   



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