TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 4,00 Euro bzw. 4,02 Euro ja Stamm- bzw. Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote von gut 30 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies ist zwar unter der SdK Forderung, die eine Mindestausschüttung von 40 % vorsieht, jedoch ist dies aufgrund des sich wandelnden Marktumfeldes hin zum Mobilitätsdienstleister und der alternativer Antriebe sowie der damit verbundenen hohen Investitionen mitsamt der Unsicherheit im Markt nachvollziehbar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.
Verschiebung/Ablehnung.
Begründung: Generell scheint die BMW-Gruppe sehr gut aufgestellt zu sein. Dies zeigt sich einerseits in einem erneuten Rekordergebnis in 2017, und andererseits auch in einem Vorsprung gegenüber der Konkurrenz in Sachen Elektromobilität. BMW hat seit langer Zeit die ersten Stromautos auf der Straße, während Audi, Porsche und Mercedes bisher vor allem nur Prototypen präsentiert haben. Die Entlastung sollte jedoch aufgrund der laufenden Staatsanwaltlichen Ermittlungen bzgl. des Betrugsverdachts bei der Angabe von Abgaswerten der Typen M550d xDrive und 750d xDrive verschoben werden, bis hier erste Ergebnisse von Seiten der Staatsanwaltschaft vorliegen. Generell erscheint die Aussage des Vorstands, dass es sich hierbei um ein Versehen, und keinen absichtlichen Betrug handelt, glaubhaft. Dennoch sollte zunächst das Ergebnis der Ermittlungen abgewartet werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt fünf Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht. Es gibt keinen erkennbaren Grund, welcher gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würde. Auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stellen kein Hindernis dar, da die betroffene Anzahl der Fahrzeuge so gering ist, und nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Aufsichtsrat eine Überprüfung aller einzelnen Fahrzeuge veranlassen lässt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers
Ablehnung. Begründung: KPMG zählt zweifelsfrei zu den qualifiziertesten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Die Gesellschaft prüft jedoch bereits seit mehr als zehn Jahren Jahres- und Konzernabschlüsse der BMW AG. Aus Sicht der SdK ist dadurch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bedroht. Daher kann dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zustimmung/Ablehnung. Begründung: Alle Kandidaten sind fachlich geeignet, als Aufsichtsrat der BMW AG tätig zu werden. Der Wahl von Frau Prof. Dr. rer. pol. Renate Köcher kann jedoch nicht zugestimmt werden, da diese noch operativ als Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach tätig ist und des Weiteren bereits drei Aufsichtsratsmandate (Infineon, Bosch, Nestle) innehat. Damit ist fraglich, ob diese auch in Krisenzeiten genügend Zeit zur Verfügung hätte, um das Aufsichtsratsmandat vollumfänglich wahrnehmen zu können.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder.
Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt Systeme zur Vorstandsvergütung, die einen nur einjährigen variablen Vergütungsbestandteil vorsehen, ab. Ferner sind die Kriterien, an welchen die Zielerreichung gemessen wird, nicht transparent. So können die Aktionäre in keiner Weise erkennen, in wie weit das Vergütungssystem überhaupt anreizkompatibel ist.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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