Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes der ALBA SE, einschließlich des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichtes des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Risiko der Refinanzierung der ausstehenden Schulden der Alba Group wurde durch die 60% Beteiligung der Fam. Deng u.a. am Servicegeschäft der Alba Group, bei der das alte Interseroh Geschäft  komplett mit eingebracht wurde, ausgeräumt.

Allerdings enthält der Bericht des Verwaltungsrats insgesamt nur Platituden, zu dem strategischen Joint Venture mit der Fam. Deng/Techcent erfährt der Leser (in diesem Jahr/ Closing in 2017) nichts.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz schwieriger Marktverhältnisse wurde das Gesamt-Ergebnis gegenüber dem Vorjahr verbessert, das fortzuführende Geschäft blieb jedoch weiter negativ, die Eigenkapitalrendite hierauf  ist negativ.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer wird von KPMG zu Warth & Klein Grant Thornton gewechselt. Die SdK sieht den Wechsel nach 10 Jahren Tätigkeit von KPMG positiv.

 

 

TOP 5
Wahl von Frau Carla Eysel in den Verwaltungsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Lt. CV spricht nicht gegen Frau Eysels Kompetenz zur Geschäftsführung der ALBA SE als Verwaltungsrat/Direktorin. Maßgebliche Entscheidungen werden sowieso In Abstimmung mit der ALBA Group/Doctores Schweitzer getroffen.

 

Es bleibt zu wünschen, dass die Wahl von Frau Eysel nicht wieder eine Übergangslösung darstellt.

 

Die SdK erwartet von Frau Eysel eine kurze Vorstellung auf der HV und mit welchen Zielen sie die Position der Verwaltungsrätin verbindet.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung der geschäftsführenden Direktoren, von der Veröffentlichung der Individualbezüge der geschäftsführenden Direktoren nach dem Gesetz über die Offenlegung von Bezügen der geschäftsführenden Direktoren abzusehen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK ist aus grundsätzlichen Erwägungen (Transparenz, VorstVG, AKTG) gegen eine Nicht-Veröffentlichung. Einer modernen Gesellschaft wie der ALBA SE/ALBA Group, die sich sonst strengen Vorschriften der Nachhaltigkeit unterwirft, hätte hier mehr Mut gut zu Gesichte gestanden.

 

Bei dem in Rede stehenden Betrag von 500T€ für einen alleinigen geschäftsführenden Direktor  ist der Vorbehalt der Nicht-Veröffentlichung nicht nachvollziehbar, da für das Organ der Betrag veröffentlicht wird.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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