TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016/17 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016/17 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit knapp 40 Prozent etwas unterhalb des von der SdK grundsätzlich befürworteten Rahmens von 40 bis 60 Prozent des Jahresergebnisses. Vor dem Hintergrund der anstehenden Großinvestition (Neubau Sektion I und II der Bergbahn) ist dies nicht zu beanstanden. Darüber hinaus wurde die Dividende im Vergleich zum Vorjahr um 50% erhöht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 Zustimmung Begründung: Bei einem Rekordumsatz, begleitet von einem Rekordgewinn, lag die Umsatzrendite bei einem beachtlichen Wert von etwa 7,5 Prozent. Die letzten Investitionen (Bergstation, Beschneiungsanlage,) erwiesen sich als profitabel. Die Strategie, die nunmehr auch die Planung des Neubaus der Bergbahnsektionen I und II umfasst, überzeugt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen ist aussichtsreich positioniert; Ansatzpunkte, die gegen eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung sprechen, sind nicht erkennbar. TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Grundsätzlich besteht Einverständnis mit der Schaffung eines genehmigten Kapitals, da dieses eine der Säulen der Finanzierung der Neubauvorhaben darstellen soll. Das Volumen von 50 Prozent des Grundkapitals wird jedoch seitens der SdK als zu hoch eingestuft, zumal auch die Möglichkeit eines Überbezugs durch die Minderheitsaktionäre nicht (explizit) vorgesehen ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen den Bezug von Jahreskarten zum persönlichen Gebrauch durch die Aufsichtsratsmitglieder. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 Ablehnung Begründung: Die Müller Treuhand GmbH erbrachte im letzten Geschäftsjahr neben den Prüfleistungen auch Beratungsleistungen in wesentlichem Umfang (Gebühren hierfür lagen bei 46 Prozent der Gesamtgebühren). Wir fordern, dass zur Vermeidung des Besorgnisses von Abhängigkeiten der absolute Schwerpunkt bei den Prüfleistungen liegen soll (Anteil sonstiger Gebühren an den Prüfungsgebühren von maximal 25 Prozent). Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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