TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zur Corporate Governance/Unternehmensführung und des Vergütungsberichts sowie zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB), und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Abschluss ist von den gesetzlichen Vertretern aufgestellt und gebilligt, vom Abschlussprüfer entsprechend den neuen Richtlinien auf potentielle Risiken wie Immaterielle Wirtschaftsgüter (Impairments), bereinigte Zahlen (Methodik und Durchgängigkeit) geprüft und für angemessen beurteilt worden, der Aufsichtsrat der Henkel Management AG hat ihn geprüft und gebilligt, ebenso der Aufsichtsrat der KGaA und der Gesellschafterausschuss der KGaA. Für die Annahme etwaige weiterer, noch unerkannte Risiken bzw. fehlerhafter Beurteilungen bestehender Risiken besteht kein Anlass. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Zwar befindet sich die Ausschüttungsquote mit knapp 31 % weiterhin unter Durchschnitt aller DAX-Konzerne, jedoch werden Aktionäre auch dieses Jahr mit einer weiteren Steigerung von über 10% auf 1,79 €/ Aktie bedacht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin Zustimmung Begründung: Die Vorstände der Henkel KGaA als Angestellte der Henkel Management AG, der persönlich haftenden Komplementärin der KG, haben Umsatz und Ergebnis in 2017 weiter sehr positiv entwickelt, die Dividende wurde wiederum erhöht, sie ist im Geschäftsjahr verdient worden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Vorstand wurde im Rahmen der Möglichkeiten eines KGaA Aufsichtsrats (keine Berufungs- oder Abberufungsmöglichkeit) überwacht. Über die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat der Henkel Management AG wurde im Geschäftsbericht nichts verlautbart. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses Zustimmung Begründung: Die Berufung von Herrn Houdayer wurde nach 19 Monaten beendet, die Nominierung war offensichtlich nicht von Fortune gesegnet, ein Nachfolger wurde mit Herrn Schwärzler jedoch gefunden, der die Geschicke von Beauty Care nahtlos weiterführen wird. Insgesamt ist die Henkel KGaA für die Zukunft gerüstet, größere, nicht handhabbare Risiken sind nicht erkennbar. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Für 2020 ist ein Wechsel des Abschlussprüfers (KPMG seit 2012) wg. der neuen EU-Verordnung von 2014 vorgesehen, d.h. 1 Jahr früher als gefordert. TOP 7 Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Enthaltung Begründung: Herr Scholz gehört dem Aktienbindungsvertrag der Fam. Henkel an. Ob Herr Scholz, Adj. Prof. für Geschichte an der Humboldt Universität in Berlin, eines oder mehrere der Kriterien der fachlichen Erfahrungen, Kenntnisse für ein Aufsichtsratsmitglied der Henkel KGaA besitzt, kann von außen nicht beurteilt werden. Die SdK geht davon aus, dass Herr Scholz sich auf der HV persönlich vorstellt. TOP 8 Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Gesellschafterausschuss Zustimmung Begründung: Herr Frey ist Mitglied des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel und seit über 30 Jahren Unternehmer außerhalb der Henkel-Gruppe. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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