Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat gute Ergebnisse erwirtschaftet.

 

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 4  
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen seine Wahl.

 

 

TOP 5  
Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend den Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderungen sind problemlos.

 

 

TOP 6  
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch diese Änderung ist in Ordnung. Allerdings sollte ein vom AR bestimmter Dritter immer auch von der HV per Wahl bestätigt werden.

 

 

TOP 7  
Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die neue Vergütung bewegt sich noch in einem akzeptablen Rahmen für ein Unternehmen im S-DAX. Nachdem es aber bereits 2016 eine Erhöhung gegeben hat, kann es nicht im nächsten Jahr nochmal eine Erhöhung geben.

 

 

TOP 8  
Beschlussfassung über die betragsmäßige Anpassung der bedingten Kapitalia gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Wegen des insgesamt zu hohen Bezugsrechtsausschlusses in der Gesellschaft erfolgt die Ablehnung.

 

 

TOP 9  
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Aktien und entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich spricht nichts gegen die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln. Allerdings steigert sich dadurch nicht der Wert des Unternehmens.

 

 

TOP 10  
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden genehmigten Kapitalia gemäß § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 7 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Selbstbeschränkung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsauschluss ist zwar erfreulich, aber der gesamte Bezugsrechtsauschluss in der Gesellschaft ist insgesamt zu hoch.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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