Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die MyHammer Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat gute Ergebnisse erwirtschaftet und die Wende in die Profitabilität geschafft.

 

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 4  
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Kandidaten spricht, der sich auf der HV aber noch vorstellen muss.

 

 

TOP 5  
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen seine Wahl.

 

 

TOP 6  
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung (genehmigtes Kapital)

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen, erfolgt die Ablehnung.

 

 

TOP 7  
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Um auch bei Abwesenheit eines AR Mitglieds die Beschlussfähigkeit zu sichern, ist die Erhöhung der AR Mitgliederanzahl durchaus sinnvoll.

 

 

TOP 8  
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht erst einmal nichts gegen die Kandidaten, die sich aber auf der HV auch noch vorstellen müssen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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