Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 (Bilanz zum 31. Dezember 2016 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 nebst Anhang), des Lageberichts, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen und begrüßt die Ausschüttungsquote von knapp 50 % des ausgewiesenen Jahresüberschusses. Die AG wird aber die steigende Einstellung in die Gewinnrücklagen auf der Hauptversammlung zu erklären haben, da es hierfür keinen gesetzlichen Zwang gibt. Gemäß dem Abstimmungsvorschlag wird nur der verbleibende Teil des Jahresausschusses an die Aktionäre ausgeschüttet.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat nach Kenntnis der SdK seine Aufgaben der Unternehmensführung und Optimierung auch in den sicher nicht einfachen Zeiten der Energiewende erfüllt und damit ein stabiles Jahresergebnis erreicht.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der SdK hat der Aufsichtrat seine Aufgaben der Beratung des Vorstands, seiner Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Abstimmverhalten vor der Hauptversammlung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft weist im Geschäftsbericht kein Prüfungshonorar aus und verweist auf den Verzicht gemäß § 285 Nr. 17 HGB. Zwar müssen die Aktionäre von ordentlicher Prüfungsarbeit ausgehen, jedoch können sie keine Beurteilung eines finanziell angemessenen Prüfungshonorars vornehmen. Auch die Prüfung einer Unabhängigkeit des Prüfers kann a. G. der fehlenden Angaben nicht beurteilt werden, sollten in dem Honorar auch Beratungsleistungen oder andere nicht prüfungsrelevante Leistungen enthalten sein.

 

Das Aktiengesetz schreibt aber eine Abstimmung aller Aktionäre bei der Neuwahl des Prüfers vor. In Top 5 lässt die AG die Streubesitzaktionäre folglich allein. Auch wenn davon auszugehen ist, dass der Hauptaktionär hier weitere Informationen besitzt und die HV mit 77,5 % dominiert, sollte sich die Gesellschaft überlegen, den Streubesitzaktionären, wie auch den kommunalen Anteilseignern, hier klare Aussagen zwecks der anstehenden Entscheidung in Top 5 an die Hand geben. Dies wird im Übrigen bereits im Geschäftsbericht erwartet und nicht erst auf Nachfragen in der Hauptversammlung.

 

Abstimmverhalten nach der Hauptversammlung

 

Zustimmung, da erfragte Angaben in der HV erläutert wurden und darin keine Verletzungen der SdK Regeln bestehen

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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