Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2016. Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die tatsächliche Ausschüttung beträgt 48% des Gewinns,  wenn man die 600TE aus ausschüttungsgesperrten neuberechneten Pensionsrückstellungen außeracht lässt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand scheint die AG wieder in ruhiges Fahrwasser gebracht zu haben, um dem stetigen Schrumpfungsprozess im Biermarkt nicht zu erliegen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Augenscheinlich hat der AR seine Aufgaben, der Beratung und Prüfung gut wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Zusammensetzung des Vorstands, Vertretung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

 

a)

Die Zusammensetzung des Vorstands wird in § 5 wie folgt neu gefasst:

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Regelungen auch einen Vorstand haben zu können, sind unkritisch.

 

b)

Die Regelung über die Vertretung der Gesellschaft wird in § 6 wie folgt neu gefasst:

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Regelungen auch einen Vorstand haben zu können, sind unkritisch.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Der AP erhält bei einer Gesamtvergütung von 78T€ nur 48T€ für Prüfungsleistungen. Damit wird die von der SdK als tolerierbar erachtete Grenze von 25 % der sonstigen im Verhältnis zum Honorar für die Abschlussprüfung deutlich überschritten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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