TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2016. Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die tatsächliche Ausschüttung beträgt 48% des Gewinns, wenn man die 600TE aus ausschüttungsgesperrten neuberechneten Pensionsrückstellungen außeracht lässt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand scheint die AG wieder in ruhiges Fahrwasser gebracht zu haben, um dem stetigen Schrumpfungsprozess im Biermarkt nicht zu erliegen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Augenscheinlich hat der AR seine Aufgaben, der Beratung und Prüfung gut wahrgenommen. TOP 5 Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Zusammensetzung des Vorstands, Vertretung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen: a) Die Zusammensetzung des Vorstands wird in § 5 wie folgt neu gefasst: Zustimmung Begründung: Die Regelungen auch einen Vorstand haben zu können, sind unkritisch. b) Die Regelung über die Vertretung der Gesellschaft wird in § 6 wie folgt neu gefasst: Zustimmung Begründung: Die Regelungen auch einen Vorstand haben zu können, sind unkritisch. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Der AP erhält bei einer Gesamtvergütung von 78T€ nur 48T€ für Prüfungsleistungen. Damit wird die von der SdK als tolerierbar erachtete Grenze von 25 % der sonstigen im Verhältnis zum Honorar für die Abschlussprüfung deutlich überschritten. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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