Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: RWE beteiligt seine Aktionäre angemessen am verbesserten Ergebnis. Die Dividende wurde in 2017 wieder verdient. Zusätzlich wird aus der Rückzahlung des Bundes an RWE nach Erfolg der Atomstromklage eine Sonderdividende von 1,00 gezahlt.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen RWE hat nach der Aufspaltung in RWE neu und innogy Fahrt aufgenommen. Die jüngsten Weichenstellungen mit E.ON lassen erwarten, dass RWE aus der Defensive herauskommen wird, in die es vor allem durch politische Entscheidungen gedrängt wurde.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch das neue Konzept der „reinen“ Energieerzeugung plus Handel ist die Zukunft des Unternehmens jetzt durch die erneuerbaren Energien sicherer geworden. Gewinnwarnung ohne Kostensenkungsprogramm bei der Tochter innogy wurde adäquat behandelt. Die Kursverluste im Mrd. € Bereich sind nach vollzogenem Deal mit E.ON wieder wettgemacht. Für innogy wurde eine mehr als 20% Prämie inkl der Dividenden mit einem Kurs von 40 € ausgehandelt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Beratungsleistungen zum IKS und der Compliance sind nach der Abschlussprüfer-EU-Verordnung Nr. 537/2014  von April 2014, in Kraft seit 17.6.2016, nicht mehr zulässig.

 

 Es betrifft die 3,5 Mio. € Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen (u.a. IT-Systemprüfungen) mithin 20% der Abschlussprüferleistungen, diese sollten zukünftig durch die Interne Revision oder Dritte durchgeführt werden.

 

Insgesamt wurden an PWC 6,9 Mio. €, d.h. 40% Leistungen (inkl. 3,4 Mio. € aus dem innogy Börsengang) vergeben, die nichts direkt mit dem Abschluss zu tun hatten.

 

Eine Unabhängigkeit und geforderte kritische Distanz muss daher wie im Vorjahr in Abrede gestellt werden

 

 

TOP 6
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und von Zwischenfinanzberichten

 

Ablehnung

 

Begründung: s.TOP 5

 

 

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die erworbenen Aktien sollen nicht eingezogen werden.

 

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, über die Börse erworbene Aktien auch über die Börse wieder zu veräußern. Dieses Spekulationsrecht steht u.E. nur dem Eigentümer, nicht jedoch dem Vorstand der Gesellschaft zu.

 

 

TOP 8
Erneuerung des genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Kapitalvorratsbeschluss überschreitet mit einem möglichen Bezugsrechtsauschluss von 20% die Vorgabe der SdK um 100% und führt zunächst zu einer Verwässerung der Alt-Anteile, deren wirtschaftliche Angemessenheit erst in der Hauptversammlung nach der Sach-Kapitalerhöhung überprüft werden könnte und dann wahrscheinlich unumkehrbar geworden wäre.

 

Außerdem lässt die geplante Neuaufstellung der Gesellschaft keinen möglichen Kapitalbedarf erkennen, ganz im Gegenteil scheint die finanzielle Situation Raum für einen Aktienrückkaufprogramm zu bieten (s.TOP 7).

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des Gewinnvorzugs der Vorzugs-Stückaktien sowie entsprechende Änderung der Satzung (Minderheitsvotum).

 

Ablehnung

 

Begründung:Der Spread zwischen Vorzügen und Stämmen ist mit 2,85 € gleich gut 16% (11.4.2018, Xetra 14:00) viel zu hoch. Die Vorzugsaktionäre würden ohne Zuzahlung bevorzugt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen  von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.