TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Enthaltung: Begründung: Nach dem verheerenden Ergebnis des Vorjahres hat der Vorstand weiter aufgeräumt, mehrere neue Projekte auf den Weg gebracht und die Gesellschaft kann etwas positiver in die Zukunft blicken. Durch die Vereinbarung einer - zwar teuren - aber offenbar unvermeidbaren Kreditlinie wurde endlich Verhandlungsbereitschaft des langjährigen Klagegegners West-Lotto erzielt mit der Folge eines für die Gesellschaft positiven Vergleichs. Ohne diesen würde die Gesellschaft u.U. nicht mehr existieren. Andererseits musste der Vorstand wie so oft die eigene Prognose senken, u.a. weil sich (wieder einmal) Schlüsselprojekte verzögerten. Daher scheint insgesamt eine Enthaltung noch angemessen, allerdings nur, wenn in der HV konkrete Anhaltspunkte für eine weitere positive Entwicklung aufgezeigt werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Enthaltung: Begründung: Ein erneut guter Bericht und 4 Sitzungen sowie weitere Arbeitstreffen und Telefonkonferenzen zeigen, dass sich der AR mit den wesentlichen Problemen des Unternehmens befasst und den Vorstand ausreichend beraten und kontrolliert hat. Das Gremium wächst anscheinend auch weiter zu einer Einheit zusammen. Mit Blick darauf wäre eine "Zustimmung" als Vertrauensvorschuss (noch) vertretbar. Dem steht aber die Qualität der Antworten auf der letzten HV entgegen. Hier hatte sich speziell der AR zu sehr auf nichtssagende Floskeln zurückgezogen und teilweise erst auf die Androhung der Protokollierung wegen "Nichtbeantwortung" reagiert.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung: Begründung: Gegen die erneute Bestellung der im letzten Jahr neu bestellten Ernst & Young sind keine Anhaltspunkte erkennbar, zumal der AP nahezu keine sonstigen Leistungen erbracht hat. Hinterfragt wird allerdings, wieso noch Prüfungsmehrleistungen i.H.v. 121 T € aus der Vorperiode anfielen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017/I und der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre; Satzungsänderung Ablehnung: Begründung: Die vorliegende Maßnahme ist quasi identisch mit dem im vergangenen Jahr beantragten Kapitalbeschluss, der nach der damaligen Ablehnung (!) erneut zur Abstimmung gestellt wird. Sie würde für sich alleine schon die Möglichkeit zur Erhöhung des Grundkapitals um etwa 40 % einräumen und übersteigt damit das von der SdK für Vorratsbeschlüsse Akzeptierte, zumal eine vollständige Durchführung per Sacheinlage, also mit Ausschluss des Bezugsrechts, möglich sein soll. Außerdem bestehen weitere Kapitalbeschlüsse von ca. 30 % des GK und es soll wieder die maximale Laufzeit von 5 Jahren ausgeschöpft werden. Nach den vielen Wechseln in Vorstand und AR in der Vergangenheit ist überhaupt nicht absehbar, wem der hier zur Abstimmung stehende Vertrauensvorschuss letztlich gegeben würde.
TOP 6 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014/I, die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017/I sowie die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss; Satzungsänderung Ablehnung: Begründung: Die Beschlussvorlage würde ein Volumen von weiteren 30 % des GK für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren ermöglicht. Dies ist angesichts des unter TOP 5 Gesagten nicht akzeptabel, auch wenn die Gesellschaft ersichtlichen Kapitalbedarf hat und die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ein durchaus geeignetes Mittel zur Finanzierung sein kann. Auch dieser TOP wird nach erfolgloser Abstimmung im Vorjahr erneut eingebracht, allerdings sogar mit einer Erhöhung des damaligen Dotierungsrahmens von 5 Mio. auf jetzt 8 Mio. Hier wäre mehr Fingerspitzengefühl speziell gegenüber dem Kleinaktionariat und eine differenziertere Vorgehensweise erwartet worden.
TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung von § 7 Absatz 2 der Satzung Zustimmung: Begründung: Es handelt sich lediglich um eine Klarstellung in der Satzung im Zusammenhang mit der (allgemein üblichen) Befreiung von den Vorschriften des § 181 BGB.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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