TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2016 Zustimmung Begründung: An die Aktionäre soll eine Dividende von 0,50 € und eine Sockeldividende von ebenfalls 0,50 € ausgegeben werden. Die Ausschüttung ist höher als der Konzern-Jahresüberschuss und liegt weit über der von der SdK empfohlenen Bandbreite zwischen 40 und 60 % des Jahresüberschusses als angemessene Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg. Bei einer Eigenkapitalquote von 56 % und hohen liquiden Mittel kann zugestimmt werden. Grundsätzlich kann einer Ausschüttung aus der Substanz nicht zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen steigerte den Umsatz um 10,2 %. Das EBIT legte von 10,6 Mio. auf 11,8 Mio. zu. Eine Dividende wird ausgeschüttet. Die vom Vorstand vorgegebenen Ziele wurden erreicht. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 4 ordentlichen Sitzungen den Vorstand beraten und überwacht. Umsatz und EBIT konnten gesteigert werden. Der Aufsichtsrat hat die ihm zugewiesenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahrgenommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Das Verhältnis des Honorars für Abschlussprüfungsleistungen im Vergleich zu sonstigen Leistungen, die von der Abschlussprüfungsgesellschaft erbracht worden sind, liegt unter der von der SdK für die Unabhängigkeit Abschlussprüfungsgesellschaft für angemessen gehaltenen Quote von 25 %. Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft die Gesellschaft auch noch keine 10 Jahre. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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