Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.07.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 21 Cent je Stammaktie bzw. 26 Cent je Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 41 % bzw. 50 %. Dies liegt im Rahmen der Forderung der SdK. Aufgrund der Besonderheiten der Immobilienbranche erscheint jedoch auch eine höhere Ausschüttung möglich, da die frei verfügbaren Finanzmittel dies zulassen dürften.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Operativ konnten in 2016 erneut nennenswerte Erfolge erzielt werden.

Neben weiteren Mietvertragsverlängerungen konnten auch Fortschritte im Projekt AGROB Süd erzielt werden. Ferner wurde das Projekt mit ARRI abgeschlossen und die Mietflächen übergeben. AGROB ist bestens gemanagt und befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, der gegen die Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstandsmitgliedes

 

Zustimmung.

 

Begründung: Wenn auch anhand des Vergütungssystems keine konkrete Höhe der Vergütung erschlossen werden kann, entspricht das System an sich den Anforderungen der SdK. Mit einer fixen und zwei variablen Komponenten und dem Verzicht auf Aktienoptionen sind wesentliche Merkmale der SdK Forderungen erfüllt. Daher kann dem System zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2017

 

Zustimmung.

 

Begründung: Deloitte & Touche gehört zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungskanzleien weltweit. Es spricht nicht gegen deren Bestellung zum Abschlussprüfer der Gesellschaft. Aufgrund der langen Prüfungstätigkeit sollte jedoch in den kommenden Jahren über einen Wechsel des Abschlussprüfers nachgedacht werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden kann.



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