TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017. Vorlage des Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016/2017. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016/2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft befindet sich inzwischen auf solidem Kurs. Nahezu alle wesentlichen Kennziffern konnten - z.T. deutlich - gesteigert werden. Dies gilt vor allem für das überproportional zum Umsatz gestiegene Ergebnis von 0,27 € / Aktie (Vorjahr: 0,10 €), das auch voll operativ erwirtschaftet wurde. Angesichts dessen wäre nach vielen "Nullrunden" eine erste Ausschüttung als Anerkennung für die Geduld der Aktionäre möglich und angemessen gewesen. Auf der HV wird daher die Zahlung einer Dividende von vor. 0,07 € angeregt. Dies entspräche einer Quote von gut 25 % des Konzernergebnisses und läge damit noch deutlich unter dem sonst von der SdK Geforderten. Damit wird angemessen zwischen den Aktionärsinteressen und dem weiterhin bestehenden erhöhten Kapitalbedarf der Gesellschaft abgewogen. Letzterem könnte im Übrigen durch einen zusätzlichen Verzicht des Hauptaktionärs für den Fall einer Ausschüttung Rechnung getragen werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat eine gute Arbeit geleistet und das Unternehmen zukunftsorientiert weiterentwickelt. Die Strategie ist solide und das Geschäftsmodell überzeugt. Zu den erreichten Zielen wird auf das unter TOP 2 Gesagte verwiesen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der neu konstituierte Aufsichtsrat hat in seinem ersten Jahr eine gute Arbeit gemacht und die Gesellschaft vernünftig kontrolliert und beraten. Dies zeigt sich u.a. an 5 Sitzungen und einer Telefonkonferenz, deren Inhalte in einem guten AR-Bericht dargelegt werden. Die im letzten Jahr teilweise geäußerten Bedenken einer Überrepräsentanz des Hauptaktionärs im AR lassen bisher noch keine Bedenken gegen seine hinreichende Unabhängigkeit erkennen. Die Thematik wird aber im Auge zu behalten sein, nicht zuletzt auch mit Blick auf die künftige Ausschüttungspolitik, vgl. o. TOP 2. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. U.a. hat der Prüfer der sehr komplexen und für das Unternehmen kritischen Umstellung auf SAP große Beachtung geschenkt. Die "sonstigen Leistungen" liegen mit knapp 23 % des Prüfungshonorars gerade noch im Rahmen des von der SdK Tolerierten. Da sie aber durch eine DPR-Prüfung bedingt waren, können sie als "prüfungsnah" gewertet werden und sind somit ohnehin unbedenklich. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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