TOP 1 Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Absatz 1 AktG Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Grundsätzlich erscheint die Kapitalherabsetzung angesichts der Lage der Gesellschaft durchaus sinnvoll. Die Gesellschaft hat aber angekündigt, danach eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital unter Ausschluss der Bezugsrechte durchführen zu wollen. Es ist aber völlig unklar, wer die neuen Investoren sein sollen und zu welchen Bedingungen und welchem Ausgabepreis die Aktien verkauft werden sollen. Dadurch werden die langjährigen und leidgeprüften Aktionäre der Gesellschaft benachteiligt. Solange dazu keine Informationen vorliegen, ist deshalb vorerst die Ablehnung geplant. Die SdK fordert eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten für alle Aktionäre zur Rekapitalisierung der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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