Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem Lagebericht, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung in Höhe von mindestens 40 bis 60 Prozent des (Konzern-)Jahres­überschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende in Höhe von 1,60 Euro je stimmberechtigter Stückaktie vor. Bei 2.300.000 stimmberechtigten Stückaktien ergibt das eine Aus­schüttungs­­summe von 3.680.000 Euro. Das entspricht 54,3 Prozent des Jahresüber­­schusses von 6.780.977,76 Euro.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Jahresüberschuss um 31,2 Prozent von 5,2 auf 6,8 Millionen Euro steigern können. Die Steigerung beruht auf einer Steigerung der Umsatzerlöse bei gleich­zeitiger Senkung des Materialaufwands und nur geringer Zunahme des Personalaufwands.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in vier Sitzungen mit der Arbeit des Vorstandes beschäftigt. Die kurze Darstellung der Sitzungen im Bericht des Aufsichtsrats lässt erwarten, dass er den Vorstand hinreichend überwacht und beraten hat. 

 

 

TOP 5
Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die (Wieder-)Wahl von Herrn Gunther Müller und Herrn Dr. Frank Rodloff in den Aufsichtsrat be­stehen keine Einwände.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: An der Unabhängigkeit der Ernst & Young GmbH als Abschlussprüfer bestehen Zweifel. Erstens prüft die Ernst & Young GmbH zugleich auch die Abschlüsse der Hauptaktionärin Vattenfall AB; zweitens ist sie bereits seit über zehn Jahren für die Fernheizwerk Neukölln AG tätig.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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