TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll die Dividende nach der letztjährigen Absenkung wieder auf das Niveau der Vorjahre angehoben werden. Dieses ist angesichts der erfreulichen Ergebnisentwicklung auch angemessen. Insgesamt betrachtet wird die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär, wie in den Vorjahren auch, übererfüllt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet und Umsatz, Ergebnis und Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit signifikant gesteigert. Erfreulich ist ferner, dass die Eigenkapitalrendite nach Jahren der Stagnation wieder verbessert werden konnte. Zudem wurde, siehe auch TOP 2, die Dividende wieder auf das Niveau der Vorjahre erhöht. Die Bilanzrelationen des Konzerns sind solide. Bei einer Eigenkapitalquote von ca. 66% verfügt der bankschuldenfreie Konzern des Weiteren über eine gute Liquiditätslage. Auch der für die Aktionäre wichtige TSR ist aus Sicht der SdK ansprechend. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat seinen Kontrollaufgaben verantwortlich nachgekommen. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl der Aufsichtsratsmitglieder Heite und Dr. Schönbeck bestehen keine Einwände. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Angesichts zu opulenter Beratungshonorare im Vergleich zum Prüfungshonorar ist aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung in Frage gestellt. Die SdK fordert diesbezüglich die vollständige Trennung von Prüfung und Beratung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmverhalten abgewichen werden.
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