TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende soll erneut auf jetzt 1,60 € (Vj.: 1,55 €) angehoben werden. Dies entspricht 90 % vom Konzerngewinn und liegt damit deutlich über der Forderung der SdK. Die Relation zum für freenet maßgeblichen free cash flow liegt bei etwa 60 % und damit innerhalb des Zielkorridors der Gesellschaft von 50-75 %. Die Ausschüttungssumme wurde operativ verdient und der Gesellschaft bleibt genügend Liquidität für weiteres Wachstum.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Auch 2016 war wieder ein sehr gutes Jahr. Nahezu alle Kennziffern wurden gesteigert. Wesentliche strategische Entscheidungen sollten sich für das Unternehmen künftig positiv auswirken. Hervorzuheben ist dabei der Einstieg ins TV- und Home Entertainment - Geschäft durch diverse Akquisitionen. Die führen u.a. zur quasi Monopolstellung bei DVB-T2 und stabilisieren den FCF durch Dividendeneinnahmen. Die Kundenumsätze (ARPU's) bei den wichtigen Postpaid - Kunden haben sich auf einem guten Niveau eingependelt.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat arbeitet weiterhin professionell. 3 Sitzungen, 3 Telefonkonferenzen und verschiedene Ausschusssitzungen zeigen, dass sich der AR regelmäßig mit den wesentlichen Aufgaben des Unternehmens befasst hat. Gute AR- und CG-Berichte runden den positiven Eindruck ab. Die variablen Bestandteile der AR-Vergütung werden in der HV allerdings erneut kritisch angesprochen. Diese erreichen angesichts der positiven Entwicklung des Unternehmens seit Jahren das (gedeckelte) Maximum und sind quasi zu einer zweiten Festvergütung geworden. Das ist nicht der Sinn von variablen AR-Vergütungen, die - nicht nur deshalb - von der SdK generell abgelehnt werden. Mit Blick auf die unsäglichen Umstände bei der letzten AR-Wahl wird die Entlastung außerdem abhängig gemacht von einem zufriedenstellenden Nominierungsprozess der unter TOP 6 vorgeschlagenen AR-Kandidaten. Dessen detaillierte - und im Ergebnis positive - Beschreibung wird in der HV eingefordert. Ggf. wird Einzelentlastung beantragt.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2017 sowie des Geschäftsjahres 2018 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2018 Ablehnung Begründung: Neben marginalen sonstigen Leistungen und Steuerberatungen hat der AP "projektbegleitende Prüfungen" i.H.v. 382 T € durchgeführt. Diese liegen mit etwa 30 % des Prüfungshonorars von 1273 (incl. anderer Bestätigungsleistungen) bereits außerhalb des von der SdK für akzeptabel gehaltenen Rahmens von 25 %. Auch wenn es sich hier wieder um Projektaufwand für die IFRS 15 - Einführung handelt, der angesichts der Sortimentsstruktur von freenet extrem komplex ist daher ausnahmsweise vom AP selbst durchgeführt werden könnte, ist keine erneute Ausnahme geplant. Denn eine entsprechende Zustimmung in der Vergangenheit war an prozessuale und kommunikative Bedingungen / Rückmeldungen (ex post) geknüpft, auf die die Gesellschaft in der HV nicht zufriedenstellend eingegangen ist. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung / Enthaltung (Einzelwahl): Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten erscheinen fachlich qualifiziert, hinreichend diversifiziert und unabhängig. Prinzipiell steht ihrer Wahl nichts entgegen. Bezüglich der Kandidaten Kraemer und Prof. Thoma bestehen Bedenken mit Blick auf die Historie bei der letzten Wahl (u.a. die überraschende Nominierung als "Kompromisskandidaten") und das Alter (Prof. Thoma). Vor allem aber erscheinen diese Nominierungen als Schritt in die Vergangenheit und mit Blick auf die fortschreitende Neuausrichtung der Gesellschaft als zumindest nicht zwingend. Vor dem Hintergrund, dass Beide allerdings zur Kontinuität im AR beitragen, erscheint insgesamt "Enthaltung" angemessen. Angesichts der desolaten Vorgehensweise bei der letzten AR-Wahl (die allerdings nicht in der Verantwortung des jetzigen ARs lag!) wird jedoch eine sehr detaillierte Erläuterung des Nominierungsprozesses erwartet. Sie sollte vor allem die Vorgehensweise des Nominierungsausschusses, dessen Auswahlkriterien, mögliche Alternativkandidaten und die wesentlichen Entscheidungsgründe für die vorgeschlagenen Kandidaten plausibel darlegen. Andernfalls würde auch bei den übrigen Kandidaten die (an sich geplante) Zustimmung zur Wiederwahl unterbleiben und stattdessen - vorbehaltlich der Informationen in der HV - mit "Enthaltung" oder "Ablehnung" gestimmt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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