Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die SdK fordert eine Ausschüttung in Höhe von mindestens 40 bis 60 Prozent des (Konzern-)Jahres­überschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende in Höhe von 0,52 Euro je stimmberechtigter Stückaktie vor. Bei 24.373.014 stimmberechtigten Stückaktien ergibt das eine Ausschüttungs­summe von 12.689.439,36 Euro. Der Jahresüber­schusses von 12.644.093,95 Euro wird mithin vollständig ausgeschüttet.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Jahresüberschuss um 25,1 Prozent von 10,1 auf 12,6 Mio. Euro steigern können. Ursächlich war die Steigerung des Nettoertrags des Handelsbestands um 16,3 Prozent von 43,8 auf 50,9 Mio. Euro.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in vier Sitzungen mit der Arbeit des Vorstandes beschäftigt. Die kurze Darstellung der Sitzungen im Bericht des Aufsichtsrats deutet darauf hin, dass er den Vorstand hinreichend überwacht und beraten hat. 

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: An der Unabhängigkeit und fachlichen Eignung von Herrn Ulrich Strohmeier bestehen keine Bedenken. Herr Strohmeier ist Senior Project Manager und Prokurist der Deutsche Börse AG, die knapp zwanzig Prozent der Anteile an der Tradegate AG hält.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Prüfers, üblicherweise alle zehn Jahre, sowie eine Trennung von Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar hält sie Beratungsleistungen, deren Vergütung höchstens fünfundzwanzig Prozent der Prüfungsvergütung beträgt. Die Visus GmbH Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft hat die Tradegate AG noch nicht geprüft.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Besimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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