TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der STRABAG AG auf die Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG mit Sitz in Hoppegarten (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz Ablehnung Begründung: Das Angebot von 300€ je Strabag Aktie entspricht nicht im mindesten dem tatsächlichen Wert der Aktie. Das Gutachten wie auch das Prüfgutachten weisen gravierende methodische Mängel auf. FAUB 2012 ist wegen Verfälschung der Berechnung der Marktrisikoprämie zur Marktpreisermittlung ungeeignet, der Wachstumsabschlag ist um die Hälfte zu niedrig, die Peergroup enthält weder Hochtief noch Strabag SE, um nur einige dieser Mängel zu nennen. Allein bei einem Vergleich auf Marktbasis zur Strabag SE Aktie kommt man auf einen Wert von über 500€ je Strabag AG Aktie. TOP 2 Berichterstattung über die Tätigkeit des in den ordentlichen Hauptversammlungen 2015 und 2016 bestellten besonderen Vertreters Dr. Thomas Heidel Keine Abstimmung vorgesehen. TOP 3 Beschlussfassung über die Modifizierung der bestehenden Beschlüsse zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG sowie zur Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 AktG in Abhängigkeit von dem Bericht des besonderen Vertreters. Zustimmung Begründung: Bei der Kaufpreisermittlung fehlt die Berücksichtigung der strittigen Zurechnung der Großmütterzuschüsse in Höhe von 276 Mio. €, d.h. von ca. 70 € / Aktie. Von diesem Betrag war durch Dr. Heidel schon in der letzten HV 2016 über 81 Mio. € (Komplex Lafarge und Polski Asfalt) nachgewiesen worden. Strabag SE hat diesen Anspruch bzgl. des Vermögensschaden zurückgewiesen, der Vorstand der Strabag AG hat diesen Anspruch nicht gegenüber der Strabag SE durchgesetzt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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