Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ORBIS AG, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der ORBIS AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Einwände gegen eine Dividendenzahlung von 0,12€ pro Aktie (Ausschüttungsquote: 66%) gibt es aufgrund der soliden Eigenkapitalsituation (EK-Quote: 58%) keine.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle wesentlichen Kennzahlen (Umsatz, Marge, Ergebnis pro Aktie) wurden im vergangenen Geschäftsjahr nicht unerheblich gesteigert. Der Vorstand hat Orbis als kleinen Anbieter von SAP-/Microsoft-Beratung sehr erfolgreich etabliert

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit aus dem Bericht des Aufsichtsrates ersichtlich, ist dieser seinen Kontroll- und Beratungsfunktionen nachgekommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Wirtschafsprüfungsgesellschaft RSM VERHÜLSDONK GMBH prüft die Gesellschaft seit 13 Jahren. Aus Sicht der SdK wäre mindestens alle 10 Jahre ein Wechsel des Abschlussprüfers wünschenswert, um einer zu großen Routine bei der Prüfung und eingeschränkter Objektivität entgegenzuwirken.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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