TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Verwaltung der Turbon AG schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2016 bei einem Ergebnis je Aktie von 1,22 € eine Dividende von 0,60 € je Stückaktie auszuschütten. Damit reduzierte sich die Dividende im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 1,50 € (0,80 € Dividende plus 0,70 € Sonderdividende) deutlich. Aufgrund des schwierigen Marktumfeldes und mit der weiterhin hälftigen Ausschüttungsquote von 49% liegt dieser Verwendungsvorschlag jedoch weiterhin im Zielkorridor der SdK (40% – 60%) und ist damit angemessen und ökonomisch ratsam. TOP 3 Entlastung des Vorstandes Zustimmung Begründung: Die Ergebnisse im abgelaufenen Geschäftsjahr blieben insbesondere in den USA sowie teilweise in Europa hinten den Planungen zurück und waren damit insgesamt eher enttäuschend. Der Vorstand hat aufgrund der veränderten Marktbedingungen im Bereich Laser Cartridges hin zu Komplettlösungen MPS (Managed Print Services) im abgelaufenen Geschäftsjahr die Neuausrichtung des Unternehmens weiter vorangetrieben und ein Kostensenkungsprogramm initiiert. Die Marktsituation und die Kosten der Umstrukturierung des Geschäfts spiegeln sich letztendlich auch in den Zahlen in 2016 wieder, die sowohl im Umsatzbereich als auch bei der Profitabilität unter Vorjahresniveau liegen. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Insgesamt ist der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Kontrollpflichten gegenüber des Vorstandes nachgekommen und hat die Umstrukturierung des Geschäfts mitbegleitet. Der Aufsichtsrat kam dabei im abgelaufenen Geschäftsjahr zu sechs Sitzungen zusammen. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Gegen die BDO, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ist fachlich nichts einzuwenden. Auch muss die wiederum strikte Trennung im vergangenen Jahr von Abschlussprüfung und Beratung lobend erwähnt werden, so wie die SdK es seit Jahren fordert. Allerdings prüft die BDO die Turbon AG bereits seit über 10 Jahren. Hier fordert die SdK einen Wechsel der gesamten Abschlussprüfungsgesellschaft, damit eine zu hohe Vertrautheit nicht die Objektivität der Abschlussprüfung beeinträchtigt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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