TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts für die Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding AG zur Ausschüttung einer Dividende Zustimmung Begründung: Nachdem das Konzernergebnis um 66 % gesteigert werden konnte soll die Dividende von 12 auf 16 Cent angehoben werden. Dies entspricht bei einem Konzerngewinn von 36 Cent einer Ausschüttungsquote von ca. 44 % und liegt damit im Rahmen der von der Gesellschaft kommunizierten Aufschüttungspolitik 35-50 % des Konzerngewinns auszuschütten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Dagegen stehende Argumente sind nicht ersichtlich.Die von dem Vorstand ausgegeben Ziele konnten erreicht werden. Das Unternehmen scheint gut für die Zukunft aufgestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Dagegen stehende Argumente sind nicht ersichtlich.Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist dieser seinen Überwachungs- und Beratungsaufgaben hinreichend nachgekommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die Vergütung erscheint sowohl der Höhe als auch der Struktur nach nicht zustimmungsfähig. So steigt die Gesamtvergütung von 728.000,- auf 1.359.000,- Euro erheblich. Außerdem machen Steuerberatungsleistungen (509.000,- Euro) sowie Sonstige Leistungen (507.000,- Euro) mehr als den nach den Abstimmungsrichtlinien des SdK e.V. als gerade noch unbedenklich zu erachtenden Anteil von 25 % des Abschlussprüferdhonorars aus. Damit ist jedoch die Unabhängigkeit der Prüfungsleistung nicht gewährleistet. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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