Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts für die Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding AG zur Ausschüttung einer Dividende

 

 Zustimmung

 

Begründung: Nachdem das Konzernergebnis um 66 % gesteigert werden konnte soll die Dividende von 12 auf 16 Cent angehoben werden. Dies entspricht bei einem Konzerngewinn von 36 Cent einer Ausschüttungsquote von ca. 44 % und liegt damit im Rahmen der von der Gesellschaft kommunizierten Aufschüttungspolitik 35-50 % des Konzerngewinns auszuschütten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Dagegen stehende Argumente sind nicht ersichtlich.Die von dem Vorstand ausgegeben Ziele konnten erreicht werden. Das Unternehmen scheint gut für die Zukunft aufgestellt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Dagegen stehende Argumente sind nicht ersichtlich.Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist dieser seinen Überwachungs- und Beratungsaufgaben hinreichend nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Vergütung erscheint sowohl der Höhe als auch der Struktur nach nicht zustimmungsfähig. So steigt die Gesamtvergütung von 728.000,- auf 1.359.000,- Euro erheblich. Außerdem machen Steuerberatungsleistungen (509.000,- Euro) sowie Sonstige Leistungen (507.000,- Euro) mehr als den nach den Abstimmungsrichtlinien des SdK e.V. als gerade noch unbedenklich zu erachtenden Anteil von 25 % des Abschlussprüferdhonorars aus. Damit ist jedoch die Unabhängigkeit der Prüfungsleistung nicht gewährleistet.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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