Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,65 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 83%.

 

Die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote in Höhe von mindestens 40%.

 

Somit kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung 

 

Begründung: Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt und die Gesellschaft ist für die Zukunft entsprechend aufgestellt.  Ebenfalls werden die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg beteiligt. 

 

Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren spricht für die gute Arbeit des Aufsichtsrates. 

 

Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

 TOP 5 
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die BTU Treuhand GmbH war bereits letztes Jahr Abschlussprüfer und ist durch ihre Erfahrung bei der Betreuung von börsennotierten Unternehmen geeignet, das Mandat auch in 2016 zu übernehmen. 


 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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