Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Trotz eines erneuten Verlustes im Geschäftsjahr 2016 kann einer Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 25 Cent je Aktie zugestimmt werden. Der operative Cashflow lag mit 1,9 Mrd. Euro leicht über dem des Vorjahres und auch die zukünftige Entwicklung des Cashflows und des Konzernjahresüberschusses dürfte positiv ausfallen, da die Strategie, die Umsätze mit zunehmender Datennutzung der Kunden zu steigern, aufzugehen scheint.   

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft bewegt sich in einer hoch wettbewerbsintensiven  Branche. Es erscheint von enormer Bedeutung, sich vom reinen Mobilfunkanbieter zu einem Dienstleister zu entwickeln, der auch den Kunden wichtige Daten für Alltagsanwendungen liefert aber auch die Kundendaten, mit deren Zustimmung, verwertet. Dies hat der Vorstand schon lange erkannt. Mit der Gründung von Telefonica NEXT setzte er im abgelaufenen Geschäftsjahr auch ein deutliches Zeichen, dass dieser Bereich in Zukunft eine tragende Rolle spielen wird.   

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt neun Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen einen Entlastung sprechen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung.

 

Begründung: PWC gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Diese erscheint absolut geeignet, die Prüfung der Gesellschaft vorzunehmen.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten erscheinen qualifiziert und dürften aufgrund Ihrer Nähe zum Mutterkonzern Telefonica SA über genügend Kenntnisse in der Mobilfunkbranche und den damit verbundenen Herausforderungen haben. Auch die zeitliche Verfügbarkeit sollte gegeben sein, da keiner der Kandidaten über umfangreiche, vergleichbare externe Mandate verfügt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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