Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2017



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TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016.

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vom Management erhöhte Vorschlag sieht, u.a. aufgrund des Verkaufes vom Konzernunternehmen SECOP, eine Dividende in Höhe von 4 Euro vor. Die Erhöhung und die weiteren indirekten Ausschüttungen durch Aktienrückkaufprogramme werden grundsätzlich befürwortet und dem Vorschlag somit zugestimmt.

 

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin AURELIUS Management SE für das Geschäftsjahr 2016

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand erfüllt hinsichtlich Berichtserstattung und Unternehmensführung zahlreiche Mindeststandards unzureichend oder gar nicht. Bis zum Jahr 2015 wurde sich noch freiwillig zum Deutschen Corporate Governance Kodex bekannt und eine Erklärung veröffentlicht. Seit dem Jahr 2015 wurde dies unterlassen. Beispielhaft verschlechterte sich in der Folge zunehmend die Transparenz und die Berichtserstattung. Zum Beispiel werden keine Angaben mehr zum Net Asset Value der Konzernunternehmen gemacht. Dafür gab der Abschlussprüfer auch einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Die Aktien werden im Börsensegment m:access gehandelt, der keinen organisierten bzw. geregelten Markt darstellt. Dadurch werden die Aktien von Aurelius im Sinne des Aktiengesetzes nicht mal als börsennotiert angesehen. Ein Wechsel an einen organisierten und geregelten Markt wird gefordert, damit das Management wieder geltende Standards einhält.

 

 

  

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Mangelhafte und intransparente Vergütung des Vorstandes: Es ist nicht zu erkennen, ob überhaupt ein Vergütungssystem besteht. Es wird lediglich ein fester und ein variabler Bestandteil, ohne nähere Bedingungen, veröffentlicht. Die Gesamtvergütung des Vorstandes beträgt im Jahr 2016 27,4 Millionen Euro. Dies ist eine 43% Erhöhung im Vergleich zum letzten Jahr. Der fixe Anteil an der Vergütung beträgt lediglich 3,8%. Börsennotiert im Sinne des Aktiengesetzes würde dies einen Gesetzesverstoß darstellen (§ 87 Satz 3 AktG). Die Höhe des Gehalts und auch deren Entwicklung sind kritisch zu sehen.

 

Seit 2012 wurde der Anteilsbesitz des Vorstandes, soweit veröffentlicht, signifikant gesenkt. Gleichzeitig stieg die variable Vergütung stark an. Die Anreize für den Vorstand durch die Vergütung haben sich somit stark negativ entwickelt. Des Weiteren bestehen seit Gründung von Aurelius immer wieder Gesellschafterbesorgungsverträge zu Herrn Markus. Durch diese Verträge verdiente Herr Markus neben seiner Vorstandsvergütung im Jahr 2016 weitere 2,8 Millionen Euro. Im Jahr 2015 waren es noch 0,56 Millionen. Die Vergütung und die einzelnen Komponenten sind auch hier nicht aufgelistet und der sprunghafte Anstieg dadurch auch nicht nachvollziehbar.

 

Es fehlen grundsätzlich Angaben, welche Rolle Vorstandsmitglieder im Gremium einnehmen. Dadurch werden irreführende Signale an den Kapitalmarkt vermittelt, besonders in der Frage wer der CFO bei Aurelius ist. Laut Pressemitteilung im Q1 2017 ist seit 2012 Herr Steffen Schierer CFO. Dieser ist jedoch kein Mitglied des Vorstandsgremiums und wurde seit damals in noch keinem Bericht als CFO namentlich erwähnt.

 

 

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2016

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Bestehen eines Gesellschafterausschusses neben dem Aufsichtsrat sollte eine doppelte Kontrollstruktur darstellen. Die Effizienz dieser wird bei Aurelius beeinträchtigt, indem Herr Holger Schulze in beiden Gremien vertreten ist.

 

Es gibt zudem keinerlei Berichtserstattung über die Arbeit des Gesellschafterausschusses. Allein dadurch ist eine Bewertung der Arbeit nicht möglich und eine Entlastung kann nicht erteilt werden.

 

 

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Seit 7 Jahren prüft Wart & Klein Grant Thornton AG WPG als Abschlussprüfer. Das Honorar hat sich seit dem Jahr 2013 mehr als verdoppelt und beträgt für das vergangene Jahr 1,1 Millionen Euro. Die Höhe sowie die Entwicklung sind im Konkurrenzvergleich nicht nachvollziehbar. Besonders aufgrund der vielen falschen Berichtserstattungen und irreführenden Informationen, wird ein externer Wechsel des Abschlussprüfers gefordert.

 

 

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder Holger Schulze und Prof. Dr. Bernd Mühlfriedel. Unter TOP 4 wird die Arbeit des Aufsichtsrats, dessen Mitglieder Herr Schulze und Herr Prof. Dr. Mühlfriedel in den letzten Jahren waren, ausführlich kritisiert. In Bezug dazu wird eine Neuwahl abgelehnt.

 

 

 

TOP 8

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ermächtigung ist Voraussetzung für die geplanten Aktienrückkaufprogramme. Unter Verweis auf die unter TOP 2 angeführten Gründe, wird dem Beschluss zugestimmt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.