Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Enthaltung

 

Begründung: Es liegen bisher keine Informationen zum Vorschlag der Ablehnung bzw. Zustimmung zur Entlastung vor. Eine Entscheidung kann deshalb erst auf der HV getroffen werden.

 

 

TOP 3  
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zahlen der Gesellschaft haben nach wie vor kaum Aussagekraft. Inwieweit die Strukturveränderungen durch den neuen Vorstand sinnvoll sind, kann erst in der Zukunft entschieden werden.

 

 

TOP 4  
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Enthaltung

 

Begründung: Im AR Bericht fehlen Angaben zum Problem der Vorstandsentlastungen für 2015 (siehe TOP 2) und den Untersuchungen dazu. Außerdem ist die hohe AR Vergütung aufgrund der Sitzungsgelder nach wie vor problematisch. Ansonsten scheint der AR seine Aufgaben erfüllt zu haben.

 

 

TOP 5  
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und des Prüfers für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2017 sowie eines Zwischenfinanzberichts zum 31. März 2018

 

Zustimmung zu Warth & Klein

 

Begründung: Im Gegensatz zur Präferierung des AR unterstützt die SdK die Wahl von Warth & Klein zum AP, da Baker Tilly bereits seit ca. 10 Jahren bei Mologen der Prüfer ist und damit ein AP Wechsel sinnvoll ist.

 

 

TOP 6  
Beschlussfassung über die Änderung der Regelung über das Sitzungsentgelt sowie die Anhebung der Vergütung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die variable Vergütung für den AR wird von der SdK grundsätzlich abgelehnt. Außerdem fehlt nach wie vor eine Kappungsgrenze für die Sitzungsgelder.

 

 

TOP 7  
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar ist es positiv, dass der Bezugsrechtsausschluss für Sacheinlagen auf 30% des Grundkapitals beschränkt wird. Aber auch im Zusammenhang mit dem weiteren Bezugsrechtsausschluss in TOP 8 erfolgt die Ablehnung, da der gesamte Bezugsrechtsausschluss im Unternehmen insgesamt zu groß ist.

 

 

TOP 8  
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014-1, Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuld- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017-1 und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 7

 

 

TOP 9  
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder der Geschäftsführung sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017-2 und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 7

Außerdem sind die Erfolgsziele nicht ausreichend. Positiv ist aber die Haltefrist im Programm.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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