Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzern­abschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung in Höhe von mindestens 40 bis 60 % des Konzernjahres­überschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende in Höhe von 0,50 Euro je stimmberechtigter Stückaktie vor. Bei 13.629.034 stimmberechtigten Stückaktien ergibt das eine Ausschüttungs­summe von 6.874.668,50 Euro. Das entspricht 44 % des Konzernjahresüber­schusses von 17.921.408,21 Euro.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des  Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Konzernjahresüberschuss um 55,1 Prozent von 10,0 auf 15,6 Mio. Euro steigern können. Maßgeblich sind die Erhöhung des Nettoertrags des Handelsbestands um 16,2 Prozent von 43,7 auf 50,8 Mio. Euro und der sonstigen betrieblichen Erträge um 295 Prozent von 1,7 auf 6,9 Mio. Euro.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des  Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in vier Sitzungen mit der Arbeit des Vorstandes beschäftigt. Die kurze Darstellung der Sitzungen im Bericht des Aufsichtsrats deutet darauf hin, dass er den Vorstand hinreichend überwacht und beraten hat. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Prüfers, üblicherweise alle zehn Jahre, sowie eine Trennung von Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar hält sie Beratungshonorare von höchstens fünfundzwanzig Prozent der Prüfungshonorare. Die Dohm Schmidt Janka, Revision und Treuhand AG ist erstmals auf der Hauptversammlung 2016 zum Abschlussprüfer der Berliner Effektengesellschaft AG gewählt worden. Beratungshonorare hat die Gesellschaft in 2016 nicht erhalten.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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