TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die MAX Automation AG und den Konzern mit den erläuternden Berichten des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 Zustimmung Begründung: Der Gewinn je Aktie liegt bei € 0,31. Damit liegt der Dividendenvorschlag mit € 0,15 in einem angemessenen Verhältnis. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat die strategische Neuausrichtung eingeleitet. Diese sind durch Anpassungen im Auslandsgeschäft geprägt, so dass es zu Verschiebungen im Auftragseingang kam. Dies sollte sich im Jahr 2017 positiv verändern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand mit Rat und Tat bei der strategischen Neuausrichtung der MAX AG unterstützt, so dass auch diese geleistete Arbeit im Ergebnis gut war. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die Wirtschaftsprüfer erbringen 26% für sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen im Verhältnis zu den Leistungen für die reinen Abschlussprüfungen inklusive den weiteren Bestätigungsleistungen. Hierdurch wird nicht in hinreichender Weise die Unabhängigkeit gewahrt. Darüber hinaus sind die Abschlussprüfer in erheblichem Umfang mit zu prüfenden Sachverhalten vorbefasst, so dass eine fehlende Unabhängigkeit durch die Vorbefassung zu besorgen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner & Stolz GmbH & Co KG aus Hannover bereits seit über 10 Jahren die Gesellschaft prüft. Hier fordert die SdK wie bereits im Vorjahr einen Wechsel der Gesellschaft, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es besteht weder in der Person noch in der fachlichen Eignung Bedenken gegen die vorgeschlagene Person des AR. Auch hat die Person erklärt hinreichend Zeit für das Amt des AR mitzubringen. TOP 7 Beschlussfassung über die formwechselnde Umwandlung der MAX Automation AG in eine Europäische Aktiengesellschaft Zustimmung Begründung: Die Umwandlung in eine SE führt zu erkennbaren Nutzen für die Gesellschaft. So können im EU Ausland unselbstständige Tochtergesellschaften leichter gegründet werden. Darüber hinaus kann auch eine Mitbestimmung durch diese Töchter im Ausland bei der deutschen Mutter ausgeschlossen werden. Hierdurch wird die Arbeit im Board effizient bleiben. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|