Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2017



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird den Vorstand entlasten, da er den Konzern im Geschäftsjahr wieder zu einer Steigerung von Absatz, Umsatz und Konzernüberschuss geführt hat.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtrat hat seine Aufgaben der Beratung des Vorstand, seiner Kontrolle und Überwachung aus Sicht der SdK stets wahrgenommen.

 

 

TOP 4
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem vorgeschlagenen Abschlussprüfer zustimmen, empfiehlt aber grundsätzlich eine Trennung von Beratungs- und sonstigen Leistungen, um Prüfungen von Beratungen aus dem eigenen Haus zu vermeiden. Übersteigt das nichtprüfungsrelevante Honorar das Prüfungshonorar um 25 % erfolgt eine Ablehnung, da eine gänzliche Unabhängigkeit des Prüfers nicht mehr gegeben scheint. Mainova weist nichtprüfungsrelevante Leistungen mit 23,7 % aus, wobei es wünschenswert wäre, wenn die sonstigen Leistungen im Text kurz erläutert würden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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